Konservierungsmittel in gereiftem Käse

Das Kantonale Labor Zürich führte eine Untersuchungskampagne zu Konservierungsmitteln in gereiftem Käse sowie auf der Käseoberfläche durch. Der Fokus lag auf Käseprodukten aus Südeuropa. Das AVSV St. Gallen beteiligte sich mit 5 Proben an dieser Kampagne.

Gemäss der Zusatzstoffverordnung (ZuV) ist der Einsatz von Stoffen wie Natamycin oder Lysozym zur Oberflächenbehandlung von Käse gegen Hefen und Schimmelpilze unter Einhaltung von Höchstwerten und Deklarationspflicht zulässig. Erfahrungen aus früheren Kontrollkampagnen zeigen jedoch, dass insbesondere südeuropäische Käseerzeugnisse immer wieder zu hohe Konzentrationen, sowie nicht deklarierte Anteile dieser Konservierungsmittel aufweisen.

Käseprodukte aus der Schweiz sind typischerweise frei von solchen Zusatzstoffen. Schweizer Käseproduzenten haben sich über einen freiwilligen Branchenkodex dazu verpflichtet, konsequent auf künstliche Farbstoffe und antibiotisch wirkende Konservierungsmittel zu verzichten.

Bei einem Hartkäse aus Spanien wurde der Konservierungsstoff Natamycin mit einem Gehalt von 2.8 mg/dm2  auf der Oberfläche nachgewiesen. Gemäss der ZuV ist für die Oberflächenbehandlung von gereiftem Käse ein Höchstwert von 1 mg/dm² zulässig. Da das Produkt diesen gesetzlichen Höchstwert überschreitet, wurde der Käse beanstandet. Der Vertreiber wurde aufgefordert, die Ursache für den erhöhten Gehalt abzuklären und Massnahmen zu definieren, mit denen sichergestellt wird, dass der importierte Käse künftig der schweizerischen Gesetzgebung entspricht.