Nahrungsergänzungsmittel unter der Lupe

Zu Jahresbeginn untersuchte der AVSV 33 Nahrungsergänzungsmittel aus einer Ostschweizer Schwerpunktaktion. Viele Proben erfüllten die gesetzlichen Anforderungen nicht, teils mit gravierenden Mängeln bis zum Nachweis von Arzneistoffen. Das BLV warnte öffentlich vor einem Produkt.

Der Markt für Nahrungsergänzungsmittel erlebt durch den Trend zu pflanzlichen Extrakten und «natürlichen» Inhaltsstoffen einen regelrechten Boom. Solche Zubereitungen mit Zutaten wie Ashwagandha, Maca, Mariendistel oder Kurkuma werden von Konsumenten häufig als sanfte und sichere Alternative zu synthetischen Präparaten wahrgenommen. Die oft arzneimittelähnliche Aufmachung vermittelt den Eindruck, dem Körper gezielt etwas Gutes zu tun, sei es für ein stärkeres Immunsystem, mehr Energie, besseren Schlaf oder zur allgemeinen Gesundheitsprävention. Doch dieser Schein trügt - bei einem Grossteil der Werbeversprechen handelt es sich um unzulässige Angaben. Zudem ist die Sicherheit komplexer pflanzlicher Extrakte regulatorisch oft nur unzureichend belegt. Im Gegensatz zu Arzneimitteln durchlaufen Nahrungsergänzungsmittel kein behördliches Zulassungsverfahren, in dem Qualität und Sicherheit vorab geprüft werden. Infolgedessen drängen zahlreiche mangelhafte Produkte auf den Markt, die teils über- oder unterdosiert sind oder gar toxikologisch bedenkliche Inhaltsstoffe aufweisen.

Neben den pflanzlichen Präparaten erweisen sich Pre-Workout-Booster als besonders problematisch, da sie häufig durch Höchstwertüberschreitungen oder den Einsatz nicht zugelassener Inhaltsstoffe auffallen.

Die diesjährigen Untersuchungsergebnisse bestätigen die Erfahrungen früherer Kampagnen. Die Beanstandungsquoten im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel bleiben auf einem besorgniserregend hohen Niveau.

Bei 14 der 33 (42%) getesteten Proben wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen, in gewissen Fällen wurde zudem ein Rückruf angeordnet.

Beanstandungsgründe

Die Proben wurden auf pharmakologisch aktive Stoffe und verbotene Arzneimittel untersucht. Zudem wurde die deklarierte Zusammensetzung auf nicht zugelassene Inhaltstoffe geprüft. Die Beanstandungsgründe sind in der Tabelle zusammengefasst.

Synthetische Arzneistoffe
Besonders alarmierend ist der Nachweis synthetischer Arzneistoffe in einem Produkt, welches explizit als rein pflanzlich und natürlich vermarktet wird. Die damit verbundene unbewusste Einnahme pharmakologisch aktiver Substanzen stellt ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar, da Dosierung und Wechselwirkungen völlig unkontrolliert bleiben.

Beta-alanin
Als gesundheitsgefährdend ist auch der Stoff Beta-Alanin einzustufen, welcher typischerweise in Pre-Workout-Boostern enthalten ist. Sofern keine spezielle Formulierung zur verzögerten Wirkstofffreisetzung vorliegt, ist bei empfindlichen Personen bereits ab einer Dosis von 1 g mit Parästhesien (Missempfindungen wie Kribbeln oder Taubheit) zu rechnen.

Pflanzen und daraus hergestellte Zubereitungen
Zwei Proben enthielten gemäss Deklaration in Lebensmitteln nicht erlaubte Pflanzen oder Extrakte. Die Verwendung von Gymnema silvestre und Hedera helix in Lebensmitteln ist gemäss der Verordnung über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz nicht zulässig.

Nicht sichere Stoffe
Präparate mit erhöhten Mengen an Piperin, Berberin oder Curcuminoiden, sind als nicht sicher einzustufen. Diese Einschätzung stützt sich auf aktuelle Risikobewertungen der französischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (ANSES) sowie des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Neben analytischen Mängeln sowie unzulässigen stofflichen Zusammensetzungen, führten bei fünf Proben nicht zulässige gesundheitsbezogene Angaben zur Beanstandung.

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Anzahl Proben Inhaltsstoff Beanstandungsgrund
4 Piperin Überschreitung gesundheitsbezogener Richtwert pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge.
3 Beta-alanin Nicht-retardierte Darreichungsform 
3 Curcuminoide Überschreitung gesundheitsbezogener Richtwert pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge.
2 Coffein Überschreitung zulässiger Höchstmenge pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge
1 Diverse Arzneistoffe (Dexamethason, Paracetamol, Chlorphenamin) Arzneistoffe mit pharmakologischer Wirkung sind in NEM nicht zulässig
1 Gymnema silvestre Pflanze in Lebensmitteln nicht zulässig
1 Hedera helix (Efeu) Pflanze in Lebensmitteln nicht zulässig
1 Berberin Überschreitung gesundheitsbezogener Richtwert pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge.
Je 1 Betain
Cholin
Citrullin
Zink
Überschreitung zulässige Höchstmenge pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge
1 Curcuminoide Täuschung – Unterbefund, Abweichung vom deklarierten Gehalt
1 TiO2 Nicht zulässiger Zusatzstoff

Fazit

Die hohe Beanstandungsquote und insbesondere der Nachweis nicht deklarierter Arzneisubstanzen unterstreichen die Notwendigkeit von strengen Kontrollen bei Nahrungsergänzungsmitteln, um Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung zu schützen.

Öffentliche Warnungen und Rückrufe von Lebensmitteln

Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, ihre Produkte vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen, falls diese die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten gefährden bzw. nicht sicher sind.

Das BLV veröffentlicht Rückrufe und öffentlichen Warnungen in Zusammenarbeit mit den zuständigen kantonalen Behörden und dem betroffenen Unternehmen online auf der Webseite des BLV.

Unser Tipp: Mit der App RecallSwiss erhalten Sie Benachrichtigungen über aktuelle Rückrüfe direkt auf Ihr Smartphone.

Onlinekauf von Pillen – Geschäft mir Risiken und Nebenwirkungen

Das Gesundheitsmagazin PULS zeigt in ihrem aktuellen Recherchebeitrag «Pillen aus dem Internet – Geschäft mit Risiken und Nebenwirkungen» vom 13. April eindrücklich:

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