Controlling
Der Controlling-Prozess des Tiefbauamts ist zentral für seine strategische und operative Steuerung. Er stellt effiziente und effektive Prozesse sicher. In einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess entwickelt das Tiefbauamt seine Controlling-Instrumente laufend weiter. Dies gewährleistet eine transparente und nachvollziehbare Ressourcennutzung und Zielerreichung.
Die Ziele des Tiefbauamts lassen sich in zehn Bereiche zusammenfassen. Das Amt bewertet mit einem Ampelsystem, wo es in diesen steht. 2025 erfüllte das Amt seine Aufgaben weitestgehend.
- Aufgrund längerer Rechts- und Enteignungsverfahren, kommunalpolitischer Einreden zu kantonalen Strassenprojekten sowie knappen Personalressourcen werden nicht alle Projekte aus dem 18. Strassenbauprogramms fristgerecht umgesetzt werden können.
- Gemäss aktueller Prognose fallen damit auch Investitionskosten per Ende des 18. Strassenbauprogramms 2028 tiefer aus. Hauptgründe sind der vom Schweizer Volk abgelehnte Ausbau der Nationalstrassen und die in Uznach abgelehnte regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster im November 2024. Zudem werden immer mehr Projekte verzögert, zurückgestellt, abgelehnt oder abgeschrieben. Per Ende 2025 sind 15 Kantonsstrassenvorhaben durch Einsprachen blockiert und für sieben weitere Vorhaben mussten im Rahmen der Landerwerbsverhandlungen die Schätzungskommission einberufen werden. Durch die längere Projektzeit verzögern sich insbesondere die budgetierten Ausgaben für den Bau.
- Arbeitssicherheit: Die Unfälle liegen über dem SUVA- und Branchengrenzwert.
Teilberichte aus dem Tiefbauamt
Das TBA hat im Jahr 2025 elf Interpellationen sowie sieben Einfache Anfragen bearbeitet, welche von der Regierung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet wurden.
In Bearbeitung befinden sich folgende Motionen:
- Motion 42.25.05 Keine künstlichen Leistungsreduktionen auf Kantonsstrassen neues Fenster
- Motion 42.23.20 Aufhebung Kantonsratsbeschluss Brücke Luteren Ennetbühl neues Fenster
- Motion 42.22.10 Zeitgemässe Strassenklassierungspraxis neues Fenster
- Motion 42.21.25 Augarten-Kreuzung: Neustart neues Fenster
- Motion 42.23.05 Kein Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen neues Fenster
- Motion 42.21.11 Mehr Sicherheit im öV durch mehr Busbuchten neues Fenster
Im September 2023 beschloss der Kantonsrat das 18. Strassenbauprogramm neues Fenster für die Jahre 2024 bis 2028. Der Kantonsstrassenbau umfasst 321 gelisteten Bauvorhaben, welche in der ersten Priorität zu bearbeitet sind. Diese gliedern sich in folgende Projektkategorien:
- Umfahrungsstrassen
- Strassenkorrektionen
- Verkehrsmanagement
- Fuss- und Veloverkehr
- Infrastrukturen für den öffentlichen Verkehr
- Kunstbauten
- Kantonsstrassensanierungsprojekte
- Umweltschutzmassnahmen
- Strassenraumgestaltungen
- Lärmsanierungsprojekte
Für diese Projekte wurde der Meilenstein per Ende 2028 festgelegt. Zudem sieht der Kantonsratsbeschluss für folgende Projektkategorien eine Pauschale vor:
- Fuss- und Veloverkehr
- Infrastruktur für den öffentlichen Verkehr
- Lärmsanierungsprojekte
- Dringende kleine Vorhaben / Projektierungen
- Investorenprojekte
- Wasserbauprojekte
- Öffentliche Beleuchtung
Projektportfolio mit Bauvorhaben erster Priorität (Liste A)
Das 18. Strassenbauprogramm sieht für die Umsetzung von Kantonsstrassenprojekten rund 552 Millionen Franken brutto vor. Davon wurden 66 Millionen Franken in den Pauschalen und 486 Millionen Franken für die gelisteten Vorhaben erster Priorität eingestellt. Insgesamt muss der Kanton St.Gallen rund 400 Millionen Franken Nettokosten als einmalige neue Ausgabe über den Strassenfond finanzieren. Die restlichen Ausgaben gehen zulasten von Bund, Gemeinden und Dritten. Der Anhang zum 18. Strassenbauprogramm umfasst neben den Vorhaben der ersten Priorität und den Pauschalen auch eine Liste der Vorhaben zweiter Priorität. Hierbei handelt es sich um Ersatzprojekte.
Das 18. Strassenbauprogramm enthält aktuell:
- 321 Bauvorhaben erster Priorität (486 Millionen Franken)
- 296 Bauvorhaben erster Priorität mit Pauschalen (66 Millionen Franken)
- 6 Bauvorhaben zweiter Priorität (Ersatzprojekte)
Per Ende 2025 befinden sich insgesamt 623 Bauvorhaben in Arbeit.
Erfahrungsgemäss kann das Tiefbauamt mit seinen Ressourcen jährlich maximal 80 Millionen Franken umsetzen – in Jahren mit Grossprojekten 100 Millionen. Für ein fünfjähriges Strassenbauprogramm ohne Grossprojekte rechnet das Tiefbauamt deshalb mit 400 Millionen Franken. Da nicht alle Projekte realisiert werden können (Verzögerungen, Verzichte), ist eine Überbuchung sinnvoll. Mit einem Investitionsvolumen von 552 Millionen Franken beträgt diese 38 Prozent. Das Tiefbauamt kann bis zum Ende des laufenden Strassenbauprogramms 62 Prozent davon umzusetzen – das entspricht dem Investitionskreditumfang von 400 Millionen Franken.
Die nachfolgende Grafik zeigt:
- in dunkelblau: den angestrebten Projektfortschritt
- in hellblau: den erreichten Projektfortschritt
Per Ende Jahr 2025 erreichten 67 Vorhaben oder 21 Prozent den angestrebten Meilenstein per 2028. Damit wurde die angestrebte Soll-Umsetzung von 25 Prozent nicht erreicht. Die Abweichung lässt sich wie folgt begründen:
- Der Soll-Umsetzungsgrad basiert auf der Annahme, dass sich die Umsetzungsquote linear über die Fünfjahresperiode verteilt ist. Da es sich um eine theoretische Annahme handelt, kann es zu Abweichungen kommen.
- Bis zum Ende des Jahres 2025 mussten 16 Vorhaben der ersten Priorität abgeschrieben oder widerrufen werden. Weiter mussten 12 Vorhaben aufgrund von Abhängigkeiten zu Drittvorhaben oder ausstehenden Entscheiden sistiert werden.
- Bei 36 Vorhaben konnte noch nicht mit der Studie gestartet werden. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Unfallschwerpunkte und um Vorhaben des öffentlichen Verkehrs. Aufgrund von ersten Überprüfungen ist davon auszugehen, dass es sich bei den Unfallschwerpunkten grossmehrheitlich nicht um infrastrukturelle Defizite handelt, weshalb sie voraussichtlich abzuschreiben sind. Bei den beantragten Massnamen beim öffentlichen Verkehr ist der Projektstart entweder nicht gewünscht oder bis Ende Jahr 2028 aufgrund von übergeordneten Netzabhängigkeiten nicht möglich. Auch hier wird es mehrheitlich zu Projektabschreibungen kommen.
- Per 1. Januar 2025 verzeichnete das Bau- und Umweltdepartement 120 hängige Einsprachen gegen Kantonsstrassenprojekte. Im Verlauf des Jahres 2025 kamen 56 weitere Einsprachen dazu und 41 konnten erledigt werden. Per Ende Jahr 2025 sind 135 Einsprachen offen, welche ins Jahr 2026 übertagen werden. Insgesamt zeigt sich, dass sich die Einsprachen einerseits häufen und die Bearbeitung andererseits aufwändiger wird.
- Im Rahmen des Landerwerbverfahrens zeigen sich vermehrt Widerstände, weshalb bei sieben Vorhaben das Schätzungsverfahren eingeleitet werden.
- Das neue gesetzliche Mitwirkungsverfahren ist zeitintensiv.
- Beauftragte Ingenieursbüros sind stark ausgelastet.
- Bedürfnisse und Prioritäten der Gemeinden ändern sich während der Projekterarbeitung und führen zu Planungsunsicherheit und mangelnden personellen Ressourcen.
Wie schon im Jahr 2024 wurden die personellen Ressourcen vorwiegend für die Weiterbearbeitung von laufenden Projekten der ersten Priorität eingesetzt. So wurde lediglich mit 7 neuen Studien gestartet. Per Ende 2025 befinden sich 31 Vorhaben in der Studienphase 163 in der Projektierung. 27 Vorhaben befinden sich in Realisierung und 36 konnten in den vergangenen zwei Jahren abgeschlossen werden. Wie bereits oben beschrieben, resultiert bei vielen der 36 nicht gestarteten Vorhaben kein Kantonsstrassenprojekt, weshalb sie abzuschreiben sind.
Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Projekte der ersten Priorität in der Übersicht:
- in dunkelblau: den angestrebten Projektfortschritt
- in hellblau: den erreichten Projektfortschritt
Projektportfolio Bauvorhaben erster Priorität, Pauschalen
Im Rahmenkredit zum 18. Strassenbauprogramm stehen für verschiedene Projektkategorien Budgets in Form von Pauschalen zur Verfügung. Diese umfassen insgesamt 66 Millionen Franken. Per Ende 2025 werden 296 Projekte in der 1. Priorität über die Pauschalen finanziert. Dabei konzentrieren sich die Arbeiten insbesondere auf die Behebung von Defiziten bei Fussgängerübergängen, auf die Umsetzung von barrierefreien Bushaltestellen, auf die Realisierung von Lärmsanierungsprojekten und auf die Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung auf LED. Die pauschalen stehen aber auch für dringende Vorhaben oder für Hochbauten unter der Kategorie «Werkhöfe / Stützpunkte» zur Verfügung.
Bushaltestellen nach Behindertengleichstellungsgesetz
Das Behindertengleichstellungsgesetz verlangt, dass gehbeeinträchtigte Menschen den öffentlichen Verkehr autonom nützen können. Die Umsetzungsfrist endete 2023. Für die Bushaltestellen entlang von Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig.
Der Kanton St.Gallen zählt über 1’250 Haltekanten an Kantonsstrassen. Er bewertete sie 2018 nach Nutzenpunkte von null bis hundert: betreffend Nachfragepotenzial, zentrale Einrichtungen, Umsteigefunktion und Frequenz. Haltekanten mit mehr als siebzig Punkten gehören zur ersten Priorität. Jene mit vierzig bis siebzig Punkten zur zweiten. Bei Haltekanten mit weniger als 40 Punkten werden Massnahmen nur bei ordentlichen Sanierungen empfohlen – aufgrund der Wirtschaftlichkeit.
Im Kanton St.Gallen sind erst 14 Prozent der Bushaltekanten hindernisfrei. Der Nachholbedarf ist gross. Deshalb sind für 2024 bis 2028 weitere 5 Millionen Franken für Sanierungen vorgesehen. Die Umsetzung ist schleppend.
Einerseits erschienen die Schweizer Normen mit Empfehlungen zur technischen Umsetzung stark verzögert und andererseits folgte im Jahre 2020 der Verwaltungsgerichtsentscheid, der den autonomen Einstieg von Haltekanten mit einer Höhe von 16 cm verneinte. Aber auch die Realisierung im Innerortsbereich zeigt, dass die vielen Konflikte mit Strasseneinmündungen, privaten und gewerblichen Nutzungen entlang der Kantonsstrasse, Parkplätze usw. grosse Herausforderungen in der Projektierung mit sich bringen und das Potential an Einsprachen hoch ist.
Öffentliche Beleuchtung mit LED
Die Entwicklung bei der Umrüstung der öffentlichen Beleuchtung ist sehr erfreulich. Bis Ende 2025 rüstete das Tiefbauamt 5’570 von 11'000 Leuchten von Natriumdampflampen auf LED um. Damit konnte das Ziel von 5'050 Leuchten um rund 10 Prozent übertroffen werden. Mit jährlichen rund 650 Sanierungen wird das Beleuchtungsnetz in rund zehn Jahren vollständig modernisiert sein. Dafür sieht das 18. Strassenbauprogramm zehn Millionen Franken vor.
Stand Sanierung Fussgängerübergänge
Zwischen 2011 bis 2013 überprüfte das Tiefbauamt alle 1408 Fussgängerstreifen an Kantonsstrassen auf Ihre Sicherheit:
636 Fussgängerstreifen wurden bis heute verkehrssicher umgebaut. Bei 179 waren keine Massnahmen nötig oder es wurde aufgrund der Verhältnismässigkeit auf Massnahmen verzichtet. Per Ende 2025 sind mit laufenden Kantonsstrassenprojekten 251 Fussgängerstreifen in Arbeit. Bei 326 Fussgängerstreifen konnten die Sicherheitsdefizite noch nicht angegangen werden.
Das 18. Strassenbauprogramm sieht dafür 5 Millionen Franken vor. Wie auch bei der Umsetzung der barrierefreien Bushaltestellen zeigt sich auch hier ein grosser Nachholbedarf. Rund ein Viertel der defizitären Fussgängerübergänge konnte noch nicht angegangen werden. Die nachfolgende Grafik zeigt eine Übersicht des Umsetzungsstandes:
Stand Lärmsanierungsprojekte
Für rund 20 Millionen Franken sollen innert 5 Jahre Lärmsanierungen an Kantonsstrassen erfolgen. Zurzeit befinden sich 84 Projekte in Arbeit.
Investitionsrechnung
Die Rückstände beim Umsetzungsgrad zeigen sich auch bei den Finanzen. Per Ende 2025 geht das Tiefbauamt davon aus, dass von den geplanten 400 Millionen Franken Aufgaben nur 316 Millionen Franken umgesetzt werden können. Diese Prognose deckt sich mit jener per Ende Jahr 2024.
Im Jahr 2024 gab das Tiefbauamt für Kantonsstrassenvorhaben 54.4 Millionen Franken aus. Die prognostizierten Zahlen der mutmasslichen Rechnung 2025 beliefen sich auf 60 Millionen Franken. Die Rechnung 2025 liegt mit 59.8 Millionen knapp unter den erwarteten Ausgaben. Für das Jahr 2026 wird mit Ausgaben von 54 Millionen Franken gerechnet. Für die verbleibenden Jahre 2027 und 2028 fallen voraussichtlich Ausgaben in der Höhe von 148 Millionen Franken an.
Die folgende Tabelle zeigt die Kostenentwicklung der einzelnen Projektkategorien auf. Die Beträge der Jahre 2024 und 2025 entsprechen der Strassenrechnung. Bei den Prognosen (2026 bis 2028) und beim gesamten 18. Strassenbauprogramm sind die erwarteten Ausgaben aufgeführt. Im Gegensatz zur vorhergehenden Tabelle handelt es sich hierbei um die effektiven Ausgaben, wobei die für das 18. Strassenbauprogramm ausgewiesene Überbuchung von 38 Prozent bereits abgezogen ist. Das Total fürs 18. Strassenbauprogramm umfasst also 400 Millionen Franken anstatt 552 Millionen Franken.
Bauvorhaben umsetzen
Das Tiefbauamt erreichte im Jahr 2025 seine Kostenziele bei den Projekten des Strassenbauprogramms. Die Vorgabe lautete, dass 85 Prozent der Projekte in einer Bandbreite von plus / minus 15 Prozent des bereinigten Kostenvoranschlags abschliessen müssen. Das gelang zwar nur bei 17 von 23 Projekten. Vier Projekte unterschritten den Kostenvoranschlag um mehr als 15 Prozent. Zwei Projekte wiesen Mehrkosten von über 15 Prozent aus.
Bei drei Projekten mit Minderkosten grösser 15 Prozent handelt es sich um Lärmsanierungsprojekte, bei welchen auf Wunsch der Grundeigentümer deutlich weniger Schallschutzfenster eingebaut wurden, als im Kostenvoranschlag angenommen. Diese Kostenreduktion hat nichts mit der eigentlichen Kostengenauigkeit des bereinigten Kostenvoranschlages zu tun und darf für die Zielerreichung in der Folge nicht berücksichtigt werden. Damit reduzieren sich die sechs Projekte ausserhalb der angestrebten Kostengenauigkeit auf drei Projekte. Damit erfüllen 20 von 23 Vorhaben oder rund 87 Prozent die Zielvorgabe.
Bei Grossvorhaben bewertet das Tiefbauamtverschiedene Varianten in einer Zweckmässigkeitsbeurteilung. So stellt es sicher, dass die Vorhaben in die Gesamtverkehrsstrategie passen und die zweck- und verhältnismässigste Lösung weiterverfolgt wird. Aktuell bewertet das Tiefbauamt mehrere Projekte:
- Massnahmen in Pizol-Wartau – die Zweckmässigkeitsbeurteilungwurde abgeschlossen und Massnahmen zur Umsetzung empfohlen.
- Massnahmen im Zusammenhang mit dem Ausbaukonzept Rickenstrasse – weitere Untersuchungen zum Dorf Ricken wurden abgeschlossen
- Westspange in Gossau
- Verbindung Au-Lustenau
- Netzergänzung Ost in Wil – wurde vom Tiefbauamt begleitet
- Mobilitätszukunft Rapperswil – Jona wurde weiterbearbeitet
Das Tiefbauamt erarbeitete eine Mountainbikestrategie neues Fenster, welche durch den Kantonsrat ohne Gegenstimmen verabschiedet wurde. Die Velo-, Fussverkehr- und Wanderweg Strategien sollen im Jahr 2026 durch die Regierung beschlossen werden. Diese vier Strategien bilden die kantonale, strategische Grundlage für Fuss- und Veloverkehr. Gemeinsam mit Gemeinden und Regionen wurde die kantonale Velonetzplanung gespiegelt und vorangetrieben.
Lärmsanierungsprojekte setzte es etwas mehr um als geplant – allerdings initiierte es weniger Projekte. Insgesamt wurden 10.5 Kilometer lärmarme Deckbeläge eingebaut. Der Zielwert von 10 Kilometern wurde damit leicht übertroffen. Mit Rapperswil-Jona wurde die öV-Linienerkennung im Jahr 2025 in der zweiten Region gestartet. Das Projekt zur Erarbeitung einer Verkehrsmanagementstrategie wurde gestartet.
Für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der rund 640 Kilometer Kantonsstrassen erhält das Strasseninspektorat jährlich im Durchschnitt 65 Millionen Franken aus dem Strassenfonds zur Verfügung gestellt.
Baulicher Unterhalt und Strassenzustand
Etwa zwei Drittel des gesamten Unterhaltsaufwands für die Kantonsstrassen entfallen auf den baulichen Unterhalt, insbesondere auf Belagssanierungen. Diese Arbeiten werden in der Regel von externen Bauunternehmen ausgeführt.
Der jährliche Werterhalt der Kantonsstrassen durch Belags- und Strassensanierungen beläuft sich auf rund 30 Millionen Franken; im Jahr 2025 waren es 34,4 Millionen Franken. Dem steht ein jährlicher Wertverlust von etwa 3 bis 4 Prozent des Anlagewerts also rund 37 Millionen Franken gegenüber. Um den heutigen Standard hinsichtlich Qualität, Sicherheit und Verfügbarkeit der Strassen zu sichern, muss das Strasseninspektorat Sanierungen in vergleichbarem Umfang umsetzen.
Im Jahr 2021 wurde der Zustand des Strassennetzes erhoben. Dabei ergab sich ein durchschnittlicher Zustandsindex von 1.96. Damit wird das angestrebte Ziel von 1.8 knapp erreicht, und der zuvor beobachtete Abwärtstrend konnte offenbar gestoppt werden. Dennoch befindet sich der Strassenzustand nahe an einem kritischen Wendepunkt. Der Fokus liegt daher klar auf dem Erhalt der Infrastruktur und der optimalen zeitlichen Planung von Sanierungsmassnahmen.
Betrieblicher Unterhalt
Die fünf Strassenkreisinspektorate erbringen den betrieblichen Unterhalt zu rund 80 Prozent mit eigenem Personal. Die kosten- und arbeitsintensivsten Aufgaben sind dabei der Winterdienst sowie die Reinigung der Strassen.
Im Jahr 2025 beliefen sich die Aufwendungen für den betrieblichen Unterhalt auf rund 16.2 Millionen Franken. Dies entspricht Kosten von knapp 25'500 Franken pro Kilometer. Der Kanton St.Gallen weist dabei überdurchschnittliche Kosteneffizienz im Vergleich zum schweizweiten Durchschnitt der Kantone auf.
Im Jahr 2025 konnte die Gebietseinheit VI (GEVI) ihre Leistungsfähigkeit erneut unter Beweis stellen und sämtliche Ziele erreichen oder übertreffen.
Der Strassenfonds des Kantons St.Gallen finanziert Bau, Betrieb und Unterhalt der Kantonsstrassen. Darüber hinaus werden daraus auch Massnahmen für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den Lärm-, Natur- und Landschaftsschutz und die Tätigkeit der Verkehrspolizei gedeckt.
Die wichtigste Einnahmequelle bildet die Motorfahrzeugsteuer, ergänzt durch Beiträge des Bundes. Ziel ist es, dass sich die Strasseninfrastruktur möglichst selbst trägt – im Sinne des Verursacherprinzips.
Die Hochrechnung des Strassenfonds zeigt per Ende des aktuellen Strassenbauprogramms einen Überschuss von 240 Millionen Franken – statt einem Minus von 25 Millionen Franken.
Der Hauptgrund für den Überschuss sind der vom Schweizer Volk abgelehnte Ausbau der Nationalstrassen und die in Uznach abgelehnte regionale Verbindungsstrasse A15-Gaster im November 2024. Zudem werden immer mehr Projekte verzögert, zurückgestellt, abgelehnt oder abgeschrieben. Per Ende 2025 sind 15 Kantonsstrassenvorhaben durch Einsprachen blockiert und für 7 weitere Vorhaben mussten im Rahmen der Landerwerbsverhandlungen die Schätzungskommission einberufen werden. Durch die längere Projektzeit verzögern sich die budgetierten Ausgaben für den Bau.
Finanzierung des 18. Strassenbauprogramms
Das Tiefbauamt misst der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz einen hohen Stellenwert bei. Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und Berufsunfälle zu vermeiden. Führungskräfte tragen durch vorbildliches Verhalten und transparente Kommunikation dazu bei, dass die Sicherheitsvorgaben von allen eingehalten werden. Für das Jahr 2025 hat sich das Tiefbauamt vorgenommen, die Zahl der Berufsunfälle auf unter 15 zu senken.
Die meisten Unfälle geschehen bei der Grünpflege. Das Auge ist die meistbetroffene Körperstelle. Unfälle führten im Tiefbauamt zu 280 Ausfalltagen. Die obenstehende Grafik zeigt die Ausfalltage pro Unfall (Unfallschwere) in der Abteilung Gebietseinheit VI (GEVI) und den Strassenkreisinspektoraten (SKI).
Der erhöhte Wert bei den Strassenkreisinspektoraten im Jahr 2025 resultiert aus erhöhten Ausfallzeiten aufgrund zweier Unfälle, eines Muskelrisses im Oberarm sowie einer Knieverletzung.
Nach dem Bau von Grossprojekten wie zum Beispiel Umfahrungen, wird nach der Inbetriebnahme die Wirkung Anhand von unterschiedlichen Indikatoren gemessen und bewertet. Im Jahr 2025 wurde kein Grossprojekt auf Kantonsstrassen fertiggestellt.
Die Digitalisierung bleibt ein zentrales Thema im Tiefbauamt und treibt die Weiterentwicklung von Prozessen, Werkzeugen und der strategischen Ausrichtung voran. Bestehende Projekte wurden konsequent weitergeführt und neue Vorhaben lanciert. Im Jahr 2025 standen folgende Themen im Fokus:
- Stossrichtung Digitalisierung: Im Rahmen der Strategietagung 2025 hat das TBA die Weichen für eine gezielte Digitalisierungs-Roadmap gestellt. Diese befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und soll die künftige Ausrichtung sowie die Massnahmen und Prioritäten zur Erreichung der gesetzten Ziele definieren – als Grundlage für eine koordinierte Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben.
- Weiterentwicklung Aggloportal: Die Fachanwendung «Aggloportal» koordiniert Agglomerationsprojekte. Mit gezielten funktionalen Erweiterungen wurden manuelle Nachbearbeitungen, parallele Datenhaltungen und der Einsatz externer Tools reduziert, was die Effizienz der Projektbearbeitung merklich steigert.
- 360°-Bildbefahrung der Kantonsstrassen: Im Rahmen des Vier-Jahres-Zyklus wurden sämtliche Kantonsstrassen mit 360°-Bildaufnahmen inklusive Laserscan (Mobile Mapping) neu erfasst. Die aktuellen Daten bilden eine wertvolle Grundlage für Planung, Unterhalt und digitale Dokumentation des Strassennetzes.
- Visual Planning: Mit der Einführung von Visual Planning steht dem betrieblichen Unterhalt ein Tool zur Verfügung, das eine effiziente, transparente und übersichtliche Ressourcenplanung ermöglicht und die Koordination von Abläufen und Kapazitäten verbessert.
- Abschluss Lärmbelastungskataster und Webapplikation sonROAD18: Das Projekt Lärmbelastungskataster wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit der neu aufgebauten Webplattform sonROAD18 können externe Gutachter künftig Emissionsmodelle direkt beziehen, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten reduziert.
- BIM-Pilotprojekte: Die Building-Information-Modeling-Methode wird anhand konkreter Pilotprojekte weiter erprobt. Die gewonnenen Erkenntnisse fliessen in die Standardisierung der modellbasierten Planung ein und stärken die Grundlage für eine breitere Anwendung im Kanton St.Gallen.
Das Tiefbauamt vergibt Aufträge offen, selektiv, freihändig oder auf Einladung. 2025 lagen die summierten Beträge im langjährigen Mittel.
Im Jahr 2025 erteilte das Tiefbauamt 1'446 Aufträge. Die Vergaben beim Bau nahmen im Vergleich zum Vorjahr leicht zu, während im Bereich Dienstleistungen die Vergaben leicht gesunken sind. Jene im Bereich Lieferungen blieben relativ stabil.
