Die neue Richtlinie stärkt den Einsatz von Recyclingbaustoffen im kantonalen Strassenbau und verbindet Nachhaltigkeit mit hohen Qualitätsanforderungen.

Das Tiefbauamt des Kantons St. Gallen hat in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt und wirtschaftlichen Akteuren aus der Region die Richtlinie «Standards zu Oberbau und Recycling im kantonalen Strassenbau neues Fenster» (R2024.01) erarbeitet. Sie legt verbindliche Vorgaben für den Einsatz von Recyclingbaustoffen im kantonalen Strassen- und Tiefbau fest. 

Ziel ist es, den Anteil wiederverwerteter Materialien zu maximieren, natürliche Ressourcen zu schonen, den Deponieraum sparsam zu nutzen und gleichzeitig die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen im Strassenbau sicherzustellen. Mit der Definition der neuen Strassenoberbauten wird die Recylingquote von Kantonsstrassenbaustellen massgeblich verbessert. 

Im Zentrum steht der Grundsatz, dass Recyclingbaustoffe – sofern technisch geeignet und rechtlich zulässig – gegenüber Primärmaterialien bevorzugt eingesetzt werden. Die Richtlinie definiert Mindestanforderungen und ergänzt geltende gesetzliche Grundlagen sowie nationale Normen. 

Anwendung und Prozesse

Der Geltungsbereich der Richtlinie umfasst den kantonalen Strassen- und Tiefbau, richtet sich indes an öffentliche wie auch private Akteure. Die Anwendung durch Gemeinden und weitere Trägerschaften wird ausdrücklich empfohlen. 

Die Richtlinie beeinflusst bestehende Zuständigkeiten und Prozesse nicht, vielmehr dient sie als fachliche Empfehlung für Planung, Materialwahl und Ausführung. Bereits in der Planungsphase werden wesentliche Materialentscheidungen getroffen, wobei Voruntersuchungen wie Bohrkerne oder Schadstoffanalysen die Grundlage für eine gezielte Verwertung bilden. 

Beim Rückbau ist auf eine möglichst sortenreine Trennung der Materialien zu achten, um hochwertige Recyclingbaustoffe zu gewährleisten. Die Wiederverwendung hat dabei Vorrang vor der Deponierung. 

Materialien und technische Vorgaben

Die Richtlinie enthält detaillierte Vorgaben zu verschiedenen Materialgruppen wie Asphalt, Kiesgemischen, Beton und Aushubmaterialien. Für Asphalt wird beispielsweise der angestrebte Anteil von Ausbauasphalt definiert, der bei der Baumeistersubmission als Zuschlagskriterium berücksichtigt wird. 

Darüber hinaus ist der Umgang mit schadstoffbelasteten Materialien (beispielsweise PAK) ist klar geregelt. Für Beton und ungebundene Gemische werden Einsatzmöglichkeiten und Materialzusammensetzungen präzisiert. Durch die neuen Vorgaben kann der Anteil an Ausbauasphalt erhöht und der Bedarf an zugeführten Kiesgemischen reduziert werden. 

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Wiederverwendung vor Ort: Bestehende Strassenstrukturen und Fundationsschichten sollen, wenn technisch geeignet, möglichst erhalten bleiben. Dies reduziert Materialverbrauch und Umweltbelastung zusätzlich. 

Qualität und Fazit

Unabhängig davon, ob Primär- oder Recyclingmaterial eingesetzt werden, gelten identische Anforderungen an die Normkonformität, Prüfverfahren und Dokumentationen. Dadurch werden Nachhaltigkeit und Bauqualität gleichermassen sichergestellt. 

Die Richtlinie schafft einen klaren, praxisorientierten Rahmen für nachhaltigen Strassenbau. Sie fördert konsequent die Kreislaufwirtschaft und verbindet ökologische Ziele mit technischen Anforderungen und Wirtschaftlichkeit.