Koordination Lebensmittelgesetze
Die Abteilung Koordination Lebensmittelgesetz (KO-LMG) beurteilt Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und die dazugehörige Werbung in rechtlicher Hinsicht. Sie prüft zudem Fernabsatzkanäle im Internet auf lebensmittelrechtliche Konformität und klärt Rückstandsmeldungen bei Bio-Lebensmitteln ab.
Rückstandsmeldungen in Bio-Lebensmitteln
Im Berichtsjahr beurteilte das AVSV 25 Rückstandsfälle bei Bio-Lebensmitteln hinsichtlich eines möglichen Täuschungsaspektes. Grundlage dafür bildeten die Abklärungen der involvierten Betriebe und der Zertifizierungsstellen. In keinem Fall musste der Bio-Status aberkannt werden.
Die Beurteilung erfolgt gestützt auf die Weisungen von BLV und BLW und berücksichtigt die Umstände des Einzelfalls. So wurde beispielsweise ein Befund von 2-Phenylphenol in Röstkaffee akzeptiert, nachdem Abklärungen ergeben hatten, dass sich der Stoff beim Rösten bilden kann. Der Bio-Status konnte deshalb belassen werden.
Energenisierende Schnupfpulver
Das AVSV wurde 2024 auf energisierende Schnupfpulver aufmerksam. Nach umfangreichen rechtlichen Abklärungen und in Rücksprache mit dem BLV wurden diese Produkte als Gebrauchsgegenstände mit Schleimhautkontakt eingestuft. Sie unterstehen damit den Sicherheitsanforderungen des Lebensmittelgesetzes. Eine anfragende Firma brachte ihr Produkt aufgrund der geäusserten Sicherheitsbedenken nicht auf den Markt.
Ein im Kanton St.Gallen angebotenes Produkt wurde vom AVSV als nicht sicher beanstandet; es wurden ein Abgabeverbot und eine Rücknahme verfügt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Meldungen, welche ausserkantonale Firmen betrafen, wurden an die zuständigen Behörden weitergeleitet.
Problematisch sind insbesondere fehlende Daten zur Sicherheit bei nasaler Anwendung, mögliche Langzeitfolgen sowie die Herausforderungen für Prävention und Jugendschutz.
Was ist das Problem bei diesen Schnupfpulvern?
Für die meisten Zutaten der Schnupfpulver kann die Sicherheit für eine nasale Anwendung aufgrund von toxikologischen Datenlücken und Unsicherheiten nicht abschliessend bewertet werden. Vielmehr muss von erwartbaren Langzeitrisiken (chronische Rhinitis, Schädigung der Nasenschleimhäute) bei langfristigem Konsum derartiger Produkte ausgegangen werden.
Des Weiteren stellt die neue Produktekategorie eine Herausforderung für die Prävention und den Jugendschutz dar. Wir verweisen diesbezüglich auf das «Factsheet Energisierende Schnupfpulver» der Stiftung Sucht Schweiz [Quelle: https://www.suchtschweiz.ch/press/factsheet-energisierende-schnupfpulver/ neues Fenster].
