Chemikalieninspektorat

Das Chemikalieninspektorat setzte 2025 neben dem laufenden Vollzug Schwerpunkte bei Kälteanlagen sowie bei Fassaden- und Dachreinigungen. Die Kontrollen zeigten, dass Information und Beratung für die rechtskonforme Selbstkontrolle weiterhin zentral sind.

Je nach Betriebsart und Tätigkeit wurden die Kontrollschwerpunkte gezielt festgelegt und beurteilt. Zur Behebung der festgestellten Nichtkonformitäten mussten entsprechende Massnahmen angeordnet werden. Das Chemikalieninspektorat erliess 2025 insgesamt 76 Verfügungen; in 21 Fällen waren gravierende Mängel zu beheben. Am häufigsten beanstandet wurden unzulässige oder irreführende Werbung, fehlende Zulassungen von Biozidprodukten sowie Verstösse gegen die Meldepflicht im Produkteregister RPC.

Die Vorschriften des Chemikalienrechts sind umfangreich und technisch anspruchsvoll. Viele Inverkehrbringer kennen die Anforderungen der Selbstkontrolle nicht ausreichend und setzen diese deshalb nicht durchgehend rechtskonform um. Dies erklärt die hohe Beanstandungsquote bei den Kontrollen. Um die Betriebe zu unterstützen, bieten die Chemikalien-Fachstellen der Ostschweiz thematisch breit gefächerte Informationsveranstaltungen an. Sie vermitteln die Anforderungen des Chemikalienrechts, greifen Vollzugsfragen aus der Praxis auf und informieren über Neuerungen.

Einen Schwerpunkt bildeten 2025 die Kontrollen von Kälteanlagen neues Fenster. Überprüft wurden insbesondere die Einhaltung der Melde- und Kennzeichnungspflichten. Dabei zeigte sich vor allem bei der Kennzeichnung Handlungsbedarf. Von 33 kontrollierten Anlagen erfüllten 9 die Meldepflicht nicht; in weiteren Fällen waren die Abklärungen zum Jahresende noch nicht abgeschlossen.

Ein weiterer Schwerpunkt lag bei Fassaden- und Dachreinigungen neues Fenster. Die Kontrollen zeigten insgesamt ein gutes Bewusstsein im Umgang mit Reinigungsmitteln im Aussenbereich. Häufig wird ganz auf chemische Produkte verzichtet und ausschliesslich mit Wasser gereinigt. Mängel zeigten sich vor allem bei der Berücksichtigung des Gewässerschutzes in der Planung, bei einzelnen eingesetzten Reinigungsprodukten sowie bei der Anpreisung und Dokumentation. In wenigen Fällen kamen auf Fassaden nicht zugelassene Biozidprodukte zum Einsatz; auf Dächern wurde das Biozidverbot hingegen eingehalten.

Von der Chemikalienkontrolle erfasste Betriebe (Mehrfachnennungen möglich)

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

 

2025

2024

2023

2022

2021

Betriebe, welche Chemikalien herstellen und inverkehrbringen (mit Meldepflicht bei der Anmeldestelle des BAG)

248

260

264

241

243

Betriebe, welche Chemikalien abgeben, Handel mit Sachkenntnispflicht (Stoffe und Zubereitungen der Gruppen 1 und 2 gem. Art. 61 ChemV)

306

 

304

283

270

 

261

Betriebe mit Fachbewilligungen, davon:

107

111

105

105

103

– Desinfektion von Badewasser

84

89

85

85

86

– Schädlingsbekämpfung mit Begasungsmitteln

8

9

8

8

7

– Allgemeine Schädlingsbekämpfung

15

13

12

12

10

Betriebe, welche Chemikalien verwenden, anwenden und Handel ohne Sachkenntnispflicht (fakultativ gemeldete Betriebe inkl. Schulen)

1871

1839

1767

1744

1713

Chemikalieninspektionen nach Inspektionsgrund

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
 

2025

2024

2023

2022

2021

Regelmässige risikobasierte Inspektion

87

65

49

68

48

Verwaltungskontrolle ohne Vor-Ort-Besuch

4

6

4

10

42

Verdachts- / signalbasierte Inspektion

4

16

6

8

8

Nachinspektion

0

1

0

1

0

Inspektion Kampagne

13

8

0

1

6

Andere

0

0

2

1

0

Total

108

96

61

89

104

Chemikalieninspektionen nach Branchen aufgeschlüsselt

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
 

2025

2024

2023

2022

2021

Agrochemie, Dünger, Pflanzenschutzmittel (Hersteller)

2

2

1

1

5

Apotheke

8

8

5

9

11

Camping-, Hobby- und Freizeitartikel (Handel)

6

1

3

7

7

Chemisch-technische Erzeugnisse (Hersteller)

19

23

9

15

33

Detailhandel, andere

8

12

8

2

11

Diverse

17

12

2

2

4

Drogerie

11

14

6

12

7

Fach-, Baumarkt, Agrarprodukte (Handel)

10

15

15

21

10

Farben, Lacke, Holzschutzmittel (Hersteller)

2

0

2

4

3

Markt- und Messestände

0

0

0

0

0

Schulen

0

2

0

0

1

Versandhandel, Internetshop

1

4

4

3

3

Wasch- und Reinigungsmittel (Hersteller)

14

1

1

7

4

Wasseraufbereitung (Hersteller)

7

0

3

1

3

Zooprodukte (Handel)

3

2

2

4

2

Total

108

96

61

89

104

Chemikalienkontrolle

Kontrolliert werden Stoffe und Zubereitungen (Farben, Reinigungsmittel, usw.), Biozidprodukte (Desinfektionsmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, usw.), Pflanzenschutzmittel (Herbizide, Fungizide, usw.), Dünger sowie Gegenstände, wenn diese aufgrund Ihrer Zusammensetzung verbotene Inhaltsstoffe enthalten könnten oder besonderen Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.

Bei den Produktekontrollen stellen sich bezüglich Einhaltung der chemikalienrechtlichen Vorschriften insbesondere folgende Fragen:

• Ist die Zusammensetzung der Produkte gesetzeskonform, sprich: enthalten die Produkte keine verbotene Inhaltsstoffe?

• Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel müssen vor dem Inverkehrbringen vom Bund zugelassen werden. Verfügen die kontrollierten Produkte über eine gültige Zulassung?

• Die Herstellerin bzw. die Importeurin von Stoffen und Zubereitungen sind verpflichtet zu beurteilen, ob ihre Produkte das Leben oder die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt gefährden können. Dabei müssen Sie die Chemikalien einstufen, d.h. die Gefahreneigenschaften der Produkte ermitteln. Wurden die Produkte richtig eingestuft?

• Chemikalien sind durch die Herstellerin mit Gefahrenpiktogrammen, Gefahren- und Sicherheitshinweisen zu kennzeichnen. Sind die Produkte korrekt gekennzeichnet?

Zudem wird anlässlich der Kontrolltätigkeit stichprobenweise die Werbung für Chemikalien, z.B. in Katalogen, Inseraten oder Internetseiten auf Einhaltung der Werbebestimmungen des Chemikalienrechts überprüft.