Trinkwasser

Trinkwasser gilt als das wichtigste und am besten kontrollierte Lebensmittel. Trinkwasserinspektoren nehmen regelmassig und risikobasiert amtliche Trinkwasserproben aus den Verteilnetzen und kontrollieren die Anlagen und die Qualitätssicherung der Wasserversorgungsbetriebe.

Im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen werden die Betriebe über alle Stufen der Produktion, der Aufbereitung und der Verteilung des Trinkwassers hinsichtlich Selbstkontrollkonzept (Qualitätssicherung), Wasserqualität, Prozesse und Tätigkeiten, räumlich-betriebliche Voraussetzungen und Management-Anforderungen kontrolliert.

Inspektionstätigkeit des Trinkwasserinspektorats

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2025

2024

2023

2022

2021

Kontrollpflichtige Betriebe, davon:

262

271

281

247

273

– öffentliche Wasserversorgungen

119

120

126

126

127

– Lebensmittelbetriebe mit eigener Wasserversorgung

109

115

124

95

119

– Andere Kleinwasserversorgungen

34

36

31

26

27

Inspizierte Betriebe

45

49

55

51

59

Inspektionen gesamt, davon:

47

50

59

52

61

– Grundkontrollen (regelmässig, risikobasiert)

39

46

49

45

48

– Nachkontrollen

0

0

1

0

2

– Verdachtskontrollen

1

0

2

2

4

– Andere Inspektionsgründe

7

4

7

5

7

Verfügungen zur Mängelbehebung nach Inspektionen

38

40

45

32

47

– davon besonders leichte Fälle

25

33

31

20

18

Strafanzeigen

0

0

0

0

0

Betriebe mit amtlichen Probenerhebungen

148

170

172

169

166

Stellungnahmen zu Baugesuchen

32

21

15

13

27

Von den 39 Inspektionen, die als regelmässige, risikobasierte Kontrollen durchgeführt wurden, entfielen 24 auf öffentliche Wasserversorgungen, neun auf Kleinwasserversorgungen die einen Lebensmittelbetrieb – vielfach Restaurants im Berggebiet – versorgen und sechs auf andere Kleinwasserversorgungen mit weniger als 50 versorgten Einwohnern.

Insgesamt bestätigen die Inspektionsergebnisse, dass die Wasserversorger die lebensmittelrechtlichen Vorgaben gut erfüllen und qualitativ hochwertiges Trinkwasser produzieren. In Detailbereichen gibt es aber immer noch Verbesserungsbedarf. Mindestens einen gravierenden Mangel oder mehrere leichte Mängel wurden in neun öffentlichen Wasserversorgungen und vier Kleinwasserversorgungen festgestellt (je zwei Kleinwasserversorgungen die Lebensmittelbetrieb versorgen und andere Kleinwasserversorgungen mit weniger als 50 versorgten Personen). Die Beanstandungsgründe waren dabei vielfältig, sie reichten von mangelhaften Selbstkontrolldokumentationen, veralteten oder ungenügenden Schutzzonenunterlagen, über baulichen Mängeln an Wasserversorgungsanlagen bis zur ungenügenden Information der Wasserkunden über die Trinkwasserqualität. Die Trinkwasserinspektoren verfügten jeweils die notwendigen Verbesserungsmassnahmen.

Trinkwasserproben

5152 Trinkwasserproben (einschliesslich Rohwasser vor Aufbereitung) wurden untersucht und beurteilt. 87 Prozent waren Selbstkontrollproben von Wasserversorgungen, acht Prozent amtliche Trinkwasserproben und drei Prozent wurden im Rahmen des kantonalen Grundwasserüberwachungsprogramms erhoben. Die restlichen zwei Prozent stammen aus anderen Privataufträgen von Betrieben oder Privatpersonen.

Untersuchte Trinkwasserproben

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2025

2024

2023

2022

2021

Trinkwasserproben gesamt (inkl. Rohwasserproben)

5152

5243

5379

5250

5211

Amtliche Netzwasserproben

390

425

427

432

433

– davon beanstandet

31

(7,9%)

17

(4,0%)

25
(5,9%)

17

(3,9%)

19

(4,4%)

Die amtlichen Netzwasserproben wurden auf die Parameter Escherichia coli, Enterokokken, Aerobe mesophile Keime und Trübung untersucht. Ort und Zeitpunkt für diese mikrobiologischen Netzwasserproben werden in der Regel gezielt nach Risikofaktoren, wie Witterung oder vermuteten oder im Rahmen von Inspektionen festgestellten Schwachpunkten gewählt. Daher ist die Beanstandungsquote von 7.9 Prozent nicht repräsentativ für die Trinkwasserqualität im Kanton St.Gallen. In vier Fällen musste das AVSV aufgrund der ungenügenden Wasserqualität Massnahmen verfügen. Betroffen waren dabei drei Lebensmittelbetriebe mit eigener Wasserversorgung (Alprestaurants mit eigenem Quellwasser) und eine Kleinwasserversorgungen (<50 versorgte Bewohner), in einem Fall war die Verunreinigung mit Fäkalbakterien so stark, dass das Trinkwasser bis zur Wiederherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität abgekocht werden musste.

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Mehrfachnennungen möglich

2025

2024

2023

2022

2021

Mikrobiologische Anforderungen nach Anh. 1 TBDV

28

14

24

16

18

Chemische Anforderungen nach Anh. 2 TBDV

0

0

0

0

0

Weitere Anforderungen nach Anh. 3 TBDV

4

5

4

0

2

Andere

0

0

0

0

0

Von den 28 Proben mit ungenügender mikrobiologischer Beschaffenheit war in 27 Proben zumindest einer der Fäkalindikatoren Escherichia coli bzw. Enterokokken nachweisbar. Auffällig war im Vergleich zu den Vorjahren der Anteil an Proben mit positiven Enterokokken-Befunden. Bei 20 Proben war ausschliesslich der Höchstwert für Enterokokken gemäss TBDV überschritten, davon waren in 11 Proben nicht mehr als 1 KBE/100ml nachweisbar. In einer Probe war neben der mikrobiologischen Qualität auch eine zu hohe Trübung zu beanstanden. Drei Proben mussten nur aufgrund der Trübung beanstandet werden.