Primärproduktion Nutztiere

Eine Primärproduktionskontrolle (PrP) in der Nutztierhaltung umfasst die Bereiche Hygiene in der tierischen Primärproduktion, Tierarzneimittel, Tiergesundheit und Tierverkehr. Bei Produzenten von Verkehrsmilch wird zusätzlich die Milchhygiene überprüft.

Gemäss den Vorgaben des nationalen Kontrollplans müssen alle Nutztierhaltungen im Kanton St.Gallen alle vier Jahre durch das AVSV kontrolliert werden. Zusätzlich fanden 21 weitere Inspektionen statt, darunter Nachkontrollen, signalbasierte Kontrollen und Teilinspektionen. Die meisten Beanstandungen betrafen die Rubrik Tierarzneimittel (55%), gefolgt von Verstössen im Bereich Tierverkehr (31%) und Milchhygiene (30%).

Bei den Primärproduktionskontrollen im Bereich Bienen werden die Themen Hygiene, Tierarzneimittel, Tierverkehr und Tiergesundheit überprüft. Im Jahr 2025 wurden 36 Imkereibetriebe kontrolliert. Die häufigsten Mängel betrafen den Bienenverkehr (33%) und den unsachgemässen Einsatz von Tierarzneimitteln (25%).

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

 

2025

2024

2023

2022

2021

Kontrollen Primärproduktion PrP Nutztiere

834

790

991

1126

875

Alle Kontrollpunkte erfüllt

193

194

241

180

164

Kontrollen mit Mängeln

641

596

750

946

711

Verfügungen

9

5

14

14

11

Strafanzeigen

2

3

4

6

1

Kontrollen Primärproduktion PrP Bienen

36

32

21

25

30

Alle Kontrollpunkte erfüllt

19

11

11

14

9

Kontrollen mit Mängeln

17

21

10

11

21

Mängel nach Kontrollbereichen PrP Nutztiere

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

 

2025

2024

2023

2022

2021

Hygiene in der Primärproduktion

8

(1.0%)

7

(0.9%)

10

(1.0%)

8

(0.7%)

11

(1.3%)

Milchhygiene

253

(30.3%)

239

(30.3%)

222

(23.1%)

341

(30.3%)

304

(34.7%)

Tierarzneimittel

460

(55.2%)

444

(56.2%)

539

(56.0%)

719

(63.9%)

546

(62.4%)

Tiergesundheit

40

(4.8%)

48

(6.1%)

94

(9.8%)

129

(11.5%)

75

(8.6%)

Tierverkehr

261

(31.3%)

267

(33.8%)

382

(39.7%)

473

(42.0%)

368

(42.1%)

Milchprüfung

Verkehrsmilch von Rindern wird zweimal pro Monat auf Keimzahlen, somatische Zellen und Hemmstoffe überprüft. Werden die vorgegebenen Prüfkriterien nicht erfüllt, wird eine Milchliefersperre erlassen und die Milch darf so lange nicht abgeliefert werden, bis der Mangel behoben ist. 

Milchliefersperren

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6

 

2025

2024

2023

2022

2021

Hemmstoff

11

16

21

20

17

Keimzahl

1

5

1

2

0

Zellzahl

13

11

10

10

6

Total

25

32

32

32

23

Vermehrte Fälle von zu hohen Zellzahlen

Die Milchliefersperren, welche wegen Grenzwertüberschreitungen in der Zellzahl ausgesprochen werden mussten, ereigneten sich alle in der zweiten Jahreshälfte 2025. 

Schmerzausschaltung

Schmerzverursachende Eingriffe wie Kastration oder Enthornung bei Jungtieren dürfen durch Tierhalterinnen und Tierhalter durchgeführt werden, sofern ein entsprechender Kurs besucht und eine amtstierärztliche Fachbewilligung erteilt wurde. Voraussetzung dafür ist zudem eine fundierte praktische Ausbildung, bei der die Eingriffe unter fachlicher Anleitung eines Tierarztes erlernt und wiederholt am Tier geübt werden, sodass eine sachgerechte, tierschutzkonforme und sichere Durchführung gewährleistet ist.

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
  2025 2024 2023 2022 2021

Kälber enthornen

9

10

4

5

10

Kälber kastrieren

6

9

9

6

7

Lämmer kastrieren

7

8

4

5

11

Gitzi kastrieren

0

1

0

0

1

Ferkel kastrieren

8

8

13

12

6

Fachbewilligungen Total

30

36

30

28

35