Schlachtung & Fleischhygiene

Eine detaillierte Übersicht über die Entwicklung der Schlachtzahlen im Kanton St.Gallen findet sich im Merkblatt.

Im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung werden regelmässig Mängel festgestellt, die verwaltungs- oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Am häufigsten betreffen diese unzureichende Dokumentationen über den Gesundheitszustand der Schlachttiere sowie tierschutzrelevante Verstöße wie übermässige Verschmutzung oder das Nichteinhalten der Transportvorschriften. Im Jahr 2025 wurden insgesamt sieben Fälle zur Anzeige gebracht.

Verwaltungsmassnahmen im Rahmen der Fleischkontrolle

Schlachthöfe

Hof- und Weidetötung

Die Hof- und Weidetötung zur Fleischgewinnung stellt einen vorgeschalteten Teil des Schlachtprozesses dar. Die Tiere werden im Herkunftsbetrieb betäubt und entblutet, bevor die Schlachtung in einem nahegelegenen, dafür bewilligten Schlachtbetrieb abgeschlossen wird. Dabei gelten die gleichen rechtlichen Vorgaben wie für übliche Schlachtprozesse in Schlachtbetrieben, insbesondere hinsichtlich der Betäubung, der hygienischen Anforderungen und der Selbstkontrolle.

Die Durchführung der Hof- und Weidetötung erfordert eine Bewilligung durch die zuständige kantonale Behörde. Zudem muss jedes geschlachtete Tier einer vollständigen Fleischkontrolle unterzogen werden. Spezialisierte Dienstleister bieten Tierhaltern die Möglichkeit, die Hoftötung professionell durchführen zu lassen und die Tiere anschließend in den Schlachtbetrieb zu überführen.

Im Jahr 2025 wurden keine neuen Gesuche gestellt.