Tierarzneimittel

Gestützt auf das Heilmittelgesetz sowie die Tierarzneimittelverordnung werden Detailhandelsbetriebe mit Abgabe von Arzneimitteln – hierzu zählen auch tierärztliche Privatapotheken – regelmässig amtlich überprüft. Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Praxis: Grosstierpraxen werden alle fünf Jahre, Kleintierpraxen alle zehn Jahre kontrolliert. Im Berichtsjahr wurden insgesamt sieben Kontrollen in Tierarztpraxen durchgeführt.

Anzahl Tierarztpraxen

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
  2025 2024 2023 2022 2021
Gemischtpraxen

30

31

26

31

35

Kleintierpraxen

36

35

35

33

32

Total

66

66

61

64

67

Kontrollen und Verwaltungsmassnahmen

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
  2025 2024 2023 2022 2021
Kontrollen 15 9 10 15 14
Kontrollen mit Beanstandungen

14

6

7

14

11

Strafanzeigen

0

0

0

1

0

Bewilligungen

Um im Kanton St. Gallen als Tierärztin oder Tierarzt in einer Praxis zu arbeiten, bedarf es einer kantonalen Bewilligung. Dies gilt auch für das Betreiben einer tierärztlichen Privatapotheke (Berechtigung zum Bezug von Medikamenten). Im 2025 wurden auch fünf Petshops überprüft.

 

Neu ausgestellte Bewilligungen

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  2025 2024 2023 2022 2021

Berufsausübung

43

42

39

26

45

Privatapotheke

6

10

2

3

9

Assistenten

0

4

3

6

4