Betriebsschliessung
Bei schweren Verstössen gegen Hygiene- und Lebensmittelvorschriften kann ein Lebensmittelbetrieb vorübergehend geschlossen werden. Die Massnahme schützt die Gesundheit der Bevölkerung, bis alle Mängel behoben und die Freigabe erteilt ist.
Betriebsschliessungen im 2025
Die Schliessung eines Lebensmittelbetriebes (z.B. Restaurant, Take-away, Lebensmittelproduktionsbetrieb oder Verkaufsstelle für Nahrungsergänzungsmittel) kann angeordnet werden, wenn schwerwiegende Verstösse gegen Hygiene- und Lebensmittelvorschriften festgestellt werden und dadurch die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten gefährdet ist. Ziel der Massnahme ist der unmittelbare Schutz der Gesundheit der Bevölkerung sowie die Wiederherstellung rechtskonformer Zustände.
Eine Betriebsschliessung bleibt so lange bestehen, bis sämtliche festgestellten Mängel vollständig behoben sind und eine Freigabekontrolle durch das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) erfolgt ist. Erst nach erfolgreicher Kontrolle darf der Betrieb seine Tätigkeit wieder aufnehmen.
Über die Anordnung der Betriebsschliessung entscheidet die für den Betrieb oder die Region zuständige Lebensmittelinspektorin bzw. der zuständige Lebensmittelinspektor in Absprache mit dem Kantonschemiker oder der Leitung des Lebensmittelinspektorats. Die rechtliche Grundlage bildet das Lebensmittelgesetz (SR 817.0), Art. 35 Abs. 3. Eine dauerhafte Betriebsschliessung sieht das Lebensmittelgesetz nicht vor.
