Veterinärdienst
Der Veterinärdienst des Kantons St.Gallen sorgt durch den Vollzug der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben in den Bereichen Tiergesundheit, Amtliche Tierärzte und Tierschutz / auffällige Hunde für das Wohl der Tiere.
Die Abteilung Tiergesundheit vollzieht die Tierseuchengesetzgebung und leistet damit einen zentralen Beitrag zur Früherkennung und wirksamen Bekämpfung von Tierseuchen. Die Abteilung amtliche Tierärzte beaufsichtigt unter anderem den internationalen Tierverkehr und begleitet Tierausstellungen sowie Tiermärkte. Für die Bearbeitung tierschutzrelevanter Sachverhalte sowie für Vorfälle im Zusammenhang mit aggressiven Hunden und Bissereignissen ist die Abteilung Tierschutz und auffällige Hunde zuständig. Zusammen tragen die drei Bereiche wesentlich zum Schutz von Mensch und Tier im Kanton St.Gallen bei.
