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Tiergesundheit
Die Abteilung Tiergesundheit ist für die Umsetzung der Tierseuchengesetzgebung im Kanton St. Gallen zuständig. Tierseuchen sind nicht nur wirtschaftlich von Bedeutung, sie können auch für den Menschen gefährlich sein (Zoonosen). Neben der Bekämpfung von Tierseuchen bearbeitet die Abteilung Tiergesundheit sämtliche Bewilligungsgesuche, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Ziel ist es, Tierbestände zu schützen und die Gesundheit von Mensch und Tier langfristig zu sichern.
Es ist gesetzlich festgelegt, welche Tierkrankheiten staatlich bekämpft oder überwacht werden und somit als Tierseuchen gelten. Fälle von meldepflichtigen Tierseuchen werden nach einer bestätigten Labordiagnose in eine nationale Datenbank neues Fenster eingetragen, die die Ergebnisse wöchentlich veröffentlicht.
