Moderhinke
Im Oktober 2025 hat die zweite Untersuchungsperiode für Moderhinke begonnen. Ziel des Bekämpfungsprogramms, das Anfang Oktober 2024 gestartet wurde, ist es, die Häufigkeit innerhalb von fünf Jahren so weit zu senken, dass weniger als ein Prozent der Schafhaltungen betroffen sind.
Alle Schweizer Schafbetriebe wurden in der letzten Untersuchungsperiode (Oktober 2024 bis März 2025) auf den Moderhinke-Erreger untersucht. Dies gilt auch für die rund 1000 Schafhaltungen im Kanton St. Gallen. Die Beprobung der Herden erfolgte entweder durch eine Tierärztin / einen Tierarzt oder durch eine Probenehmerin / einen Probenehmer des Veterinärdienstes. Schafbestände, in denen der Erreger nachgewiesen wurde, wurden durch den Veterinärdienst umgehend für den Tierverkehr gesperrt, um eine Verschleppung zu verhindern. Es dürfen während der Sperre keine Tiere in andere Tierhaltungen, auf Märkte oder Ausstellungen gebracht oder von dort aufgenommen werden. Die während der Sperre umzusetzende Sanierung der Schafhaltung liegt in der Verantwortung der Tierhaltenden. Das Landwirtschaftliche Zentrum SG in Salez steht den Haltenden beratend zur Seite.
