Die Abteilung Tierschutz / Auffällige Hunde ist für den Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen bei Nutz-, Heim- und Wildtieren zuständig. Zudem vollzieht sie das kantonale Hundegesetz und bearbeitet in diesem Zusammenhang Meldungen zu Hundebissen sowie zu auffälligem oder aggressivem Verhalten von Hunden.