Heimtiere
Unter Heimtierhaltung versteht man nach Schweizer Tierschutzrecht die Haltung von Tieren, die aus Interesse am Tier oder als Gefährten im Haushalt gehalten werden. Dazu gehören neben Hunden und Katzen auch Kleinnager, Kaninchen, Reptilien, Ziervögel und Aquarienfische.
Kontrollen Heimtiere
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|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| Anzahl Kontrollen | 529 | 483 | 477 | 452 | 405 |
|
282 (53%) | 241 (50%) | 231 (48%) | 220 (49%) | 235 (58%) |
In der Schweiz müssen die meisten Heimtierhaltungen weder bewilligt noch registriert werden. Dadurch sind sie den Veterinärbehörden oft nicht bekannt – im Gegensatz zu gewerblichen oder bewilligungspflichtigen Tierhaltungen. Regelmässige Kontrollen sind daher gesetzlich nicht vorgeschrieben, respektiv somit auch gar nicht möglich. Der Veterinärdienst erfährt meist erst durch Meldungen von Privatpersonen, Tierärztinnen und Tierärzten oder Tierschutzorganisationen, dass bei einer Heimtierhaltung Probleme bestehen könnten.
Solche Hinweise sind wichtig, denn sie helfen, Tiere zu schützen. Die Anzahl der aus den Kontrollen resultierenden Tierhalteverbote und Strafanzeigen schwankt von Jahr zu Jahr. Ausschlaggebend sind insbesondere die Zahl der eingehenden Meldungen, die Schwere der festgestellten Mängel sowie die Kooperationsbereitschaft der betroffenen Tierhaltenden.
Tierhalteverbote werden in der Regel nicht kurzfristig ausgesprochen, sondern ergeben sich meist aus unterschiedlich lang dauernden Verfahren mit wiederholten Kontrollen und angeordneten Massnahmen. Aus den Werten eines einzelnen Jahres lassen sich daher keine belastbaren Schlüsse ziehen.
Strafanzeigen und Tierhalteverbote Heimtiere
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|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2023 | 2022 | 2021 | |
| Strafanzeigen | 125 | 91 | 66 | 90 | 68 |
| Tierhalteverbote | 22 | 13 | 10 | 15 | 13 |
