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Tierheime, Betreuungsdienste und Tierzuchten
Ab einer bestimmten Anzahl an fremdbetreuten Tieren oder gezüchteten Würfen unterliegen Tierheime, Betreuungsdienste und Tierzuchten der Bewilligungspflicht.
Der Bedarf an Fremdbetreuungsplätzen ist nach wie vor sehr hoch und die Nachfrage ist zunehmend. Die Fremdbetreuung von Hunden während der Arbeitswoche oder in der Ferienzeit ist inzwischen fester Bestandteil von vielen Hundehaltungen. Aktuell gibt es im Kanton St.Gallen 46 bewilligte Tierheime und Tierpensionen, ergänzt durch zahlreiche nicht bewilligungspflichtige Kleinbetriebe, welche ebenfalls Tiere betreuen.
