Wildtiere mit Haltebewilligung

Die Haltung vieler Wildtierarten unterliegt einer Melde- und Bewilligungspflicht. Private Wildtierhaltungen müssen alle zwei Jahre überprüft und erneut bewilligt werden.

Bei der Haltung von Wildtieren sind diverse gesetzliche Anforderungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Anforderungen ist regelmässig in Form von Kontrollen zu überprüfen. Hierbei sind zum Beispiel die fachliche Qualifikation der Halter, die artgerechte Unterbringung und Gehegegestaltung sowie die tiergerechte Fütterung, Wasserversorgung und Pflege relevant. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 58 Kontrollen durchgeführt.

Bewilligungspflichtige private und gewerbsmässige Wildtierhaltungen

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
  2025 2024 2023 2022 2021
Vögel 54 63 67 69 69
Reptilien 25 26 29 31 34
Säugetiere 12 13 15 16 17
Fische 5 5 7 5 4
Wildtiere aus mehreren Gruppen 8 8 4 4 4
Total bewilligte Wildtierhaltungen 104 115 122 125 128

*Bei der Ermittlung der Zahlen 2025 wurde festgestellt, dass die Zahlen 2024 falsch erfasst worden sind. Hier sind die Zahlen von 2024 nun korrigiert.

Hirschhaltungen

Spalte 1Spalte 2Spalte 3Spalte 4Spalte 5Spalte 6
  2025 2024 2023 2022 2021
Hirschhaltungen 22 24 24 25 24
Kontrollen 16 3 4 3 0

In sogenannten Gehegewildhaltungen werden in der Regel drei verschiedene Hirscharten gehalten: Rothirsche, Damhirsche & Sikahirsche, wobei in den Haltungen des Kantons St. Gallen die Damhirsche deutlich überwiegen.