Basiszahlen Soziale Sicherheit

Von den unbeschränkt Steuerpflichtigen über 24 Jahren verfügten in der Steuerperiode 2023 knapp 84 Prozent über weniger als 100'000 Franken Reineinkommen. Rund 0,3 Prozent der Steuerpflichtigen versteuerten 500'000 Franken oder mehr, rund 12,5 Prozent weniger als 20'000 Franken Reineinkommen. Mit dem Ziel, Armut zu verhindern, kommt die Sozialhilfe dann zum Tragen, wenn Einkommen und Vermögen nicht mehr zur Existenzsicherung ausreichen. Im Jahr 2024 bezogen 1,8 Prozent der St.Galler Bevölkerung Sozialhilfe.

Einkommensverteilung

Im Jahr 2023 gab es im Kanton St.Gallen rund 290'000 Steuerpflichtige über 24 Jahre (T1). Den grössten Anteil bildeten die unverheirateten und kinderlosen Steuerpflichtigen bis 65 Jahre (40,7 Prozent), gefolgt von den über 65-Jährigen (26,3 Prozent) und den verheirateten 25- bis 65-jährigen Paaren mit Kindern (16,6 Prozent). Das Reineinkommen, das dem Total aller Einkünfte abzüglich der zulässigen Gewinnungskosten und allen anderen Abzügen ohne die Sozialabzüge entspricht, ist unter den Steuerpflichtigen unterschiedlich verteilt. Weniger als ein Viertel der Steuerpflichtigen hat ein Reineinkommen zwischen 40'000 und 60'000 Franken und rund 16 Prozent der Pflichtigen ein Reineinkommen über 100'000 Franken. Je höher das Reineinkommen, umso höher ist auch der Anteil an Steuerpflichtigen, die ein Reinvermögen (Vermögen nach Abzug der Schulden) von über 150'000 Franken besitzen.

Sozialhilfe

Die Zahl der Personen, die wirtschaftliche Sozialhilfe erhalten, hat im Kanton St.Gallen im Jahr 2024 abgenommen (T2). Zugleich ist die Wohnbevölkerung des Kantons gewachsen. Der Anteil unterstützter Personen an der gesamten Bevölkerung, gemessen durch die Sozialhilfequote, ist somit im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken und liegt bei 1,8 Prozent. Die Sozialhilfequote der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist 2024 ebenfalls zurückgegangen. Sie tragen jedoch im Vergleich zur Gesamtbevölkerung nach wie vor ein deutlich erhöhtes Sozialhilferisiko mit 3,0 Prozent. Die Mehrheit der unterstützten Minderjährigen lebt dabei in Einelternfamilien. Zwischen 2020 und 2024 hat die Anzahl unterstützter Privathaushalte stärker abgenommen (–13,9 Prozent) als die Anzahl unterstützter Personen (–9,6 Prozent). Dies hängt damit zusammen, dass eine zunehmende Zahl sozialhilfebeziehender Personen nicht in Privathaushalten lebt, sondern vorübergehend oder dauerhaft in übrigen Wohnformen (stationäre Einrichtung, betreutes Wohnen, Kollektivunterkunft, ohne feste Unterkunft). 2024 wohnte bereits jede achte unterstützte Bedarfsgemeinschaft nicht in einem Privathaushalt.