Deutlicher Anstieg der Unternehmenskonkurse im Jahr 2025
Seit dem Rückgang im Corona-Jahr 2020 haben die Konkursverfahren im Kanton St.Gallen deutlich zugenommen und erreichten 2025 ihren Höchststand. Insgesamt wurden 1’278 Konkursverfahren eröffnet, 33 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Unternehmenskonkurse stiegen besonders stark, von 486 Verfahren (2024) auf 732 Verfahren (2025), ein Anstieg von 51 Prozent. Konkurse von Privatpersonen sowie ausgeschlagene oder überschuldete Erbschaften nahmen mit 15 Prozent weniger stark zu, von 474 auf 546 Verfahren. Die folgende Ausführung konzentriert sich auf den starken Anstieg der Unternehmenskonkurse.
G1 Unternehmenskonkurse 2019 bis 2025
Ein wichtiger Grund für den starken Anstieg im Jahr 2025 ist die Änderung von Art. 43 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SR 281.1; abgekürzt SchKG), wonach seit dem 1. Januar 2025 öffentlich-rechtliche Forderungen, wie Steuern oder Beiträge an die Sozialversicherung, der Betreibung auf Konkurs unterliegen. Im Jahr 2025 entfielen 36 Prozent der Unternehmenskonkurse auf diese Gesetzesänderung. Aus der Praxis gibt es zudem Hinweise, dass bei einigen Unternehmen die Rückzahlung von Corona-Krediten zum schweizweiten starken Anstieg beigetragen haben könnte. Die Kredite verschafften während der Pandemie zwar kurzfristig Liquidität, konnten bestehende finanzielle Schwierigkeiten aber nicht in jedem Fall dauerhaft lösen. Weiter könnten konjunkturelle Schwankungen diesen Höchststand ebenfalls begünstigt haben.
Die Branchenanalyse zeigt deutliche Schwerpunkte. Am häufigsten betroffen war das Baugewerbe mit 190 Konkursen und damit rund 26 Prozent aller Unternehmenskonkurse. Es folgen der Handel einschliesslich Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen mit 132 Konkursen (18 Prozent) sowie das Gastgewerbe und die Gastronomie mit 91 Konkursen (12 Prozent). Diese drei Branchen vereinen rund 56 Prozent aller Unternehmenskonkurse auf sich.
G2 Unternehmenskonkurse nach Branchen im Jahr 2025
Gemäss dem schweizerischen Betriebs- und Unternehmensregister beschäftigten 369 von den 734 konkursiten Betrieben zusammen 1’693 Arbeitnehmende. Im Durchschnitt sind das 4,6 Beschäftigte pro Unternehmen. Mehr als die Hälfte waren jedoch Betriebe mit zwei oder weniger Beschäftigten. Für Arbeitnehmende bedeutet ein Konkurs der Arbeitgebenden in der Regel, dass laufende Arbeitsverhältnisse abrupt nicht weitergeführt werden und Lohnforderungen entstehen, die in erster Linie durch die Arbeitslosenversicherung gedeckt werden müssen.
Bei den Insolvenzentschädigungen zeigt sich im Jahr 2025 gegenüber 2024 eine deutliche Zunahme. Während sich die Anzahl der Unternehmen, für die Insolvenzentschädigungen ausgerichtet werden mussten, von 42 auf 51 erhöhte und damit um 21 Prozent zunahm, stieg die ausbezahlte Summe von rund 1,0 Mio. Franken auf rund 2,8 Mio. Franken. Dieser markante Anstieg der Entschädigungen ist darauf zurückzuführen, dass gegenüber 2024 grössere Unternehmen mit einer höheren Anzahl an Arbeitnehmenden betroffen waren.
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