Altersplätze besser planen und abgelten
Im Jahr 2023 startete das Departement des Innern den Betrieb des neuen Planungstools, förderte die Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Bereich Alter und stiess die Neustrukturierung der Finanzierung von Spezialangeboten an.
Mit den Gestaltungsprinzipien Alterspolitik aus dem Jahr 2022 besteht im Kanton St.Gallen ein umfassender Rahmen für den Altersbereich. Darin wird beschrieben, wie gutes Altern im Kanton gelingen kann. Im Jahr 2023 erstellte das Departement des Innern unter Einbezug des Kantonalen Seniorenrates ein Erklärvideo dazu.
Das ebenfalls fertiggestellte Zielbild «integrierte Angebotsgestaltung im Altersbereich» zeigt, wie das Gestaltungsfeld «Beratung, Betreuung und Pflege» konkret umgesetzt werden soll. Es dient allen Akteurinnen und Akteuren der Alterspolitik als Modell für die bedarfs- und bedürfnisgerechte Angebotsgestaltung für ältere Menschen. Das Modell zeigt Unterstützungsphasen, Ziele, Koordinationsmassnahmen sowie kantonale Rahmenbedingungen auf. Es wurde im Jahr 2023 an der fünften Tagung «kooperation alter» einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Die Tagung wurde mit Fachvorträgen von Expertinnen und Experten ergänzt.
Betrieb des Planungstools gestartet
Die individuelle Umsetzung in den Gemeinden und Regionen wird seit dem Jahr 2023 mit dem neuen Planungstool gefördert. Das Planungstool liefert aktuelle Informationen zur demografischen Entwicklung, zum bestehenden Angebot im teilstationären, stationären und ambulanten Bereich sowie zum notwendigen Personalbedarf. Ebenso sind Bedarfsaussagen in der Zukunft auf Basis aktueller Prognosen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (OBSAN, 2022) hinterlegt. Neu enthält das Tool auch einen Richtwert für das Wohnen im Alter. Das Planungstool soll bis zum Jahr 2026 mit weiteren Funktionen ergänzt und die datengestützte Bedarfsanalyse und Umsetzungsplanung weiter gefördert werden.
Zur Förderung der Partizipation und des gegenseitigen Wissenstransfers zwischen Kanton und Gemeinden wurde im Jahr 2023 das «Netzwerk kommunale Altersverantwortliche» gegründet. In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement fanden mehrere Veranstaltungen mit Vertretenden der für das Thema Alter verantwortlichen Personen in den Gemeinden statt. Mit diesen Massnahmen trägt das Departement des Innern bei zu den Schwerpunktzielen 4 «Chancengerechtigkeit herstellen» und 5 «Strukturentwicklung fördern» sowie der Strategie 32 «Förderung Strukturentwicklung im Alters- und Behindertenbereich».
Finanzierung der Spezialpflege neu strukturiert
Nebst den Massnahmen zur Weiterentwicklung einer wirksamen Alterspolitik wurden im Jahr 2023 Vorkehrungen zur Förderung und Finanzierung von Spezialpflegeangeboten getroffen. Mit dem VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz soll ab 2025 die Finanzierung von Spezialpflegeangeboten im Gesetz verankert werden. Betagten- und Pflegeheime sind vermehrt mit Personen konfrontiert, die über einen hohen Pflege- und Unterstützungsbedarf verfügen und für die ein «üblicher» Heimaufenthalt ungeeignet ist. Dies betrifft z.B. betagte Personen mit einer psychischen Grunderkrankung (Gerontopsychiatrie) oder mit vielfältigen Erkrankungen wie Para-/Tetraplegie oder Muskelatrophien. Eine weitere Gruppe sind unheilbar kranke Personen (Spezialisierte Palliative Care). Der Kantonsrat wird den Entwurf zum VII. Nachtrag zum Sozialhilfegesetz Anfang 2024 beraten.
Es zeigt sich, dass die wirksame Förderung der Alterspolitik nur unter Einbezug der zentralen Akteurinnen und Akteure erfolgen kann und es zielgerichtete Aktivitäten benötigt, die nachvollziehbar dargestellt werden. Immer mehr ins Zentrum rücken die sogenannten vorgelagerten Angebote.