Grundbuchaufsicht und Lehrgänge angepasst

Im Jahr 2023 wurden verschiedene Anpassungen im Bereich der Grundbuchaufsicht aufgegleist und umgesetzt – von den Rahmenbedingungen der Ausbildung bis hin zur Struktur der kantonalen Aufsichtsberichte.

Die korrekte Führung des Grundbuchs ist ein wichtiges Fundament des Rechtsstaates. Die Umsetzung obliegt den Gemeinden, beaufsichtigt werden sie dabei von der kantonalen Grundbuchaufsicht im Amt für Gemeinden und Bürgerrecht (Departement des Innern). Das Grundbuchwesen ist kompliziert und stellt gerade für kleinere Gemeinden eine besonders grosse Herausforderung dar. Entsprechend anspruchsvoll ist auch die Aufsichtsrolle des Kantons. Im Jahr 2023 hat das Amt für Gemeinden und Bürgerrecht verschiedene Anpassungen umgesetzt, im Sinne des Schwerpunktziels 37: «Leistungs-, kunden- und zukunftsorientierte Verwaltung».

So hat das Amt die Struktur der Berichte über die aufsichtsrechtlichen Prüfungen angepasst und die Möglichkeit zur vorhergehenden Stellungnahme durch die kommunale Ebene neu definiert. Auch der Ausbildungslehrgang zur Grundbuchverwalterin bzw. zum Grundbuchverwalter wurde überarbeitet – als Massnahme gegen den Fachkräftemangel. Schliesslich hat das Departement des Innern auf Verordnungsstufe Anpassungen vorbereitet, um Behörden und privaten Unternehmen den digitalen Zugang zu Grundbuchdaten zu ermöglichen bzw. zu vereinfachen. Wichtig in diesem Prozess war und ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden.   

Die Anforderungen an die kommunalen Grundbuchämter steigen weiter, angesichts von Digitalisierung, Internationalisierung der wirtschaftlichen Verflechtungen und des Fachkräftemangels. Die Gemeinden werden entsprechend nicht umhinkommen, im Grundbuchwesen die Zusammenarbeit zu intensivieren und da und dort weiterhin Grundbuchämter zusammenzuführen.

Interview mit Sven Baumann

Sven Baumann, die Ausbildung zur Grundbuchverwalterin und zum Grundbuchverwalter wurde überarbeitet. Weshalb war das notwendig?

In unserer Organisation mit vielen kommunalen Grundbuchämtern ist der Bedarf an gut ausgebildetem Personal gross. Neu möchten wir auch Personen ansprechen, die nur an einer Grundbuchausbildung interessiert sind. Der neue Lehrgang kann deshalb für sich alleine oder in Kombination mit der Gemeindefachschule absolviert werden. Damit möchten wir zum Erhalt der Qualität und zur Verbesserung der Personalsituation beitragen.

Wer war alles an diesem Vorhaben beteiligt?

Die Arbeitsgruppe, welche die Ausbildung überarbeitet hat, war breit abgestützt. So waren der Fachverband NetzSG (Ressort Grundbuch) als offizieller Träger der Ausbildung und auch die Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien (VSGP) als Vertretung der Arbeitgeber von Beginn an dabei, ebenso wie die Prüfungskommission für Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwalter und unser Amt für Gemeinden und Bürgerrecht. Ergänzt wurde die Gruppe in einer zweiten Phase von der Akademie St.Gallen als Bildungspartnerin.

Gibt es auch Anpassungen bei den Inhalten?

Wir werden im Lehrgang Grundbuch die fachspezifischen Inhalte ausbauen und den Praxisbezug erhöhen. Für eine bessere Prüfungsvorbereitung haben wir ausserdem die Lektionen im Fach Fallbehandlung verdoppelt.

Wie wurde dem Aspekt der Digitalisierung Rechnung getragen?

Die Ausbildungsunterlagen werden künftig allen Grundbuchämtern im Kanton St.Gallen in der aktuellen Version von der Grundbuchaufsicht digital zur Verfügung gestellt.

Das Grundbuchwesen ist grundsätzlich in einer Digitalisierungs-Dynamik.

Richtig. Wir sind an verschiedenen Projekten der eGovernment St.Gallen digital. zur weiteren Digitalisierung des Grundbuchbereichs beteiligt. Das Kooperationsgremium von eGovernment St.Gallen digital. hat ausserdem den strategischen E-Government-Service «Grundbuch SG» beschlossen, was die schon seit Jahrzenten bestehende Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden nun auch institutionell verankert.

Auf Gemeindeebene arbeiten Grundbuchämter vermehrt zusammen oder werden gar zusammengeführt. Wie sieht aber die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen aus?

Auch hier gibt es Veränderungen. Im Bereich Grundbuchaufsicht starten wir ab 1. Januar 2024 eine interkantonale Zusammenarbeit mit dem Kanton Glarus. Die St.Galler Grundbuchaufsicht übernimmt damit im Kanton Glarus wesentliche Bereiche der Grundbuchaufsicht auf der Basis einer Leistungsvereinbarung.

In den St.Galler Gemeindehäusern sorgte die Art und Weise der Aufsichtsberichte ab und zu für Unmut. Wie gehen Sie damit um?

Wir haben einen gesetzlich vorgesehenen Auftrag und dazu gehören aufsichtsrechtliche Prüfungen. Ich selber habe als Grundbuchverwalter von Rapperswil-Jona diese Prüfungen aus Sicht des Grundbuchamtes miterlebt und kann nachvollziehen, was sie auslösen. Doch der Bericht soll nicht kritisieren, sondern die Verantwortlichen auf Risiken aufmerksam machen und als Grundlage für Verbesserungen dienen. Wir haben die aufsichtsrechtliche Prüfung in den letzten beiden Jahren komplett überarbeitet, damit diese Zielsetzung besser erreicht wird.

Was heisst das konkret?

Der Gemeinderat und die Grundbuchämter können zu den Feststellungen und Empfehlungen neu Stellung beziehen. Der vertiefte Austausch, der sachliche und offene Umgang mit den Feststellungen sowie die anschliessende Auseinandersetzung mit der Stellungnahme des Gemeinderates und des Grundbuchamtes vor Eröffnung der definitiven Verfügung mit Bericht soll zu einer grösseren Akzeptanz führen.

Sven Baumann
Sven Baumann
neu gewählter Leiter der Abteilung Grundbuchaufsicht im Amt für Gemeinden und Bürgerrecht.