Mehr Mittel für Kinderbetreuung

Die Stimmberechtigten haben im Jahr 2023 entschieden: Der Kanton verdoppelt seine finanzielle Beteiligung an der familienergänzenden Kinderbetreuung ab 2024 von 5 auf 10 Mio. Franken. Zudem laufen Projektarbeiten zur Überarbeitung des Finanzierungssystems.

Der Kanton beteiligt sich seit dem Jahr 2021 an der Finanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung. Auf der Grundlage des Gesetzes über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (sGS 221.1; abgekürzt KiBG) unterstützt er die Gemeinden mit Kantonsbeiträgen im Umfang von bisher insgesamt 5 Mio. Franken je Jahr. Bei der Beratung des Berichts «Stärkung der Ressourcenkraft des Kantons St.Gallen» (40.21.02) beauftragte der Kantonsrat die Regierung, die jährlichen Kantonsbeiträge von 5 auf 10 Mio. Franken zu erhöhen. Die Stimmberechtigten sagten im November 2023 mit 63 Prozent Ja zu dieser Erhöhung.

 

Grosse Unterschiede

Die Förderung der Kinderbetreuung liegt im Kanton St.Gallen primär in der Zuständigkeit der Gemeinden. Die Gemeinden sind frei, ob und in welchem Masse sie das Angebot bereitstellen, unterstützen und mitfinanzieren. So gibt es im Kanton unzählige verschiedene Systeme und die Ausgangslage für Eltern gestaltet sich – je nachdem, wo sie wohnen – sehr unterschiedlich. Die kantonalen Gelder fliessen in die unterschiedlichen Systeme der Gemeinden. Für den Einsatz der Kantonsbeiträge durch die Gemeinden gibt es wenig Vorgaben. Darüber hinaus ist der Vollzug des KiBG sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Die Regierung will deshalb das Finanzierungssystem im Kanton überarbeiten und einheitlicher gestalten. Im Jahr 2023 liefen die entsprechenden Projektarbeiten auf Hochtouren. Im zweiten Quartal des Jahres 2024 ist die Vernehmlassung zur Gesetzesvorlage für dieses neue System geplant. In den letzten Jahren wurde das Angebot im Bereich der Kinderbetreuung ausgebaut; es gibt aber zwischen den Gemeinden weiterhin deutliche Unterschiede. Dies zeigt etwa ein Monitoringbericht zum kantonalen Kita-Angebot.

Im Dialog mit Arbeitgebenden

Neben diesen konkreten Arbeiten diskutierten 2023 Gemeinden, Schulträger, Arbeitgebende und Arbeitnehmenden-Vertretungen im Rahmen des vom Departement des Innern initiierten Runden Tisches Vereinbarkeit über weitere Massnahmen, etwa bezüglich der Ausgestaltung praktischer Rahmenbedingungen in Unternehmen. Mit diesen verschiedenen Arbeiten trägt das Departement des Innern massgeblich zum strategischen Ziel 22. «Förderung der Vereinbarkeit und Bereitstellung von Betreuungsangeboten» bei (Strategisches Ziel 4 Chancengerechtigkeit sicherstellen).

Interview mit Nora Stahr

Wie soll das neue System der Finanzierung aussehen?

Bei der Nutzung der Angebote sollen Eltern, egal in welcher Gemeinde sie wohnen, von der gleichen Mindestvergünstigung profitieren. So wird die Förderung deutlich chancengerechter. Gleichwohl können sich die Gemeinden einen Standortvorteil verschaffen – indem sie noch mehr investieren, als kantonal vorgegeben ist.

Wer profitiert in welchem Umfang von Vergünstigungen?

Das System soll möglichst bedarfsorientiert funktionieren. Die Vergünstigungen werden einkommens- und vermögensabhängig ausgerichtet. Die Berechnung erfolgt linear, um gewisse Schwelleneffekte zu vermindern.

Das tönt nach einem komplexen und aufwendigen Abrechnungssystem. Lässt sich dazu bereits etwas sagen?

Es gibt einen Initialaufwand, weil Kanton und Gemeinden ihre Systeme anpassen müssen. Wenn das System aber einmal läuft, hat es viele Vorteile und der Aufwand ist überschaubar. Zudem soll der ganze Prozess über eine gemeinsame Informatiklösung laufen, damit möglichst viele Daten, die bereits an anderen Orten vorhanden sind, effizient genutzt werden können. Das minimiert den Aufwand, vor allem auch für die Eltern.

Ab wann soll das neue System vollzogen werden?

Sofern alles nach Zeitplan läuft, ist der Vollzug auf den 1. Januar 2026 geplant.

Nora Stahr
Nora Stahr
Leiterin Stab Amt für Soziales und Projektleiterin der Revision des KiBG