Mehr Mittel für Prämienverbilligungen

Jede fünfte Person im Kanton St.Gallen erhält eine individuelle Prämienverbilligung. Seit dem Jahr 2023 schöpft der Kanton dafür das gesetzliche Höchstvolumen aus.

Mit der individuellen Prämienverbilligung (IPV) soll die Belastung durch die einkommensunabhängigen Krankenkassenprämien für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und Mittelstandsfamilien reduziert werden. Der Kanton St.Gallen hat auf den deutlichen Prämienanstieg der Jahre 2023 und 2024 reagiert und schöpft bei der IPV seit dem Jahr 2023 das gesetzliche Höchstvolumen aus.

Für die IPV 2023 stehen rund 38 Mio. Franken mehr zur Verfügung als im Jahr 2022. Auf das Jahr 2024 wurde das Budget nochmals um rund 28 Mio. Franken erhöht. Mit den deutlich höheren Mitteln werden im Jahr 2024 weitere Verbesserungen möglich sein. Dadurch erhalten bisher anspruchsberechtigte Personen eine höhere IPV oder weitere Personen erhalten neu eine IPV.

Im Jahr 2022 erhielten rund 107'500 Personen eine IPV. Für das laufende Jahr wird mit einer weiteren Zunahme gerechnet. Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 526'000 Personen erhält somit jede fünfte Person eine IPV.

Bediente Schwerpunktziele

Chancengerechtigkeit sicherstellen