Vogelgrippe im Kanton St.Gallen
Die Vogelgrippe (Aviäre Influenza) gilt als eine hochansteckende Seuche, bei der alle Vögel als empfänglich gelten. Vögel, die von der Krankheit befallen werden, bekommen meist Fieber, Atembeschwerden und Durchfall. Oft endet die Erkrankung tödlich.
Tierhaltungen im Kanton St.Gallen haben deklariert, dass sie Tiere der Hühnergattung halten.
Nach positiven Befunden auf das Vogelgrippe-Virus beschloss der Bund, Kontroll- und Beobachtungsgebiete einzurichten. Im Mai 2023 wurden im Kanton St.Gallen Möwen positiv auf das Vogelgrippe-Virus getestet. Daraufhin wurde ein Kontrollgebiet in Rapperswil-Jona eröffnet, um die Verbreitung zu verhindern. Für alle Geflügelhaltende im Kontrollgebiet galt unter anderem Folgendes:
- Auslauf von Hausgeflügel nur in geschlossenem Aussenklimabereich oder Auslaufflächen, die mit Netzen/Zäunen gegen Zuflug von Wildvögeln gesichert sind
- Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht zugänglich sein
- Hühnervögel müssen von Gänse- und Laufvögeln getrennt gehalten werden
- Strikte Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen vor dem Betreten der Stallungen (Hygieneschleuse, Händedesinfektion, Schuh-/Kleiderwechsel)
- Geflügelmärkte und -ausstellungen sind verboten
Nach einigen Monaten ohne weitere positive Befunde konnten die Massnahmen im Linthgebiet aufgehoben werden. Das Virus beschäftigt die Schweiz jedoch durch die Zugvögel weiterhin und bleibt ein wiederkehrendes Problem für das Geflügel.
Plakate informieren über die Vogelgrippe-Massnahmen in den Kontrollgebieten.