Regierung setzt Windeignungsgebiete fest

Im Rahmen der Richtplananpassung 23 hat die Regierung 15 Gebiete festgesetzt, die für Windenergieanlagen geeignet sind. Damit schafft sie die nötigen rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Windenergie im Kanton St.Gallen.

Im Jahr 2023 ermittelte die Regierung 17 Gebiete, die sich für die Nutzung der Windenergie eignen. Im September 2024 hat sie 15 dieser Gebiete im kantonalen Richtplan festgesetzt. Als Bewilligungsverfahren kommt der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung. Für zwei weitere Gebiete sind zusätzliche Abklärungen erforderlich.

Mit der Richtplananpassung 23 werden in Zukunft die Planung und der Bau von Windparks mit mehreren Windenergieanlagen ermöglicht. Die Windenergie ist insbesondere für die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr wichtig. In einem nächsten Schritt muss der Bund die Anpassung genehmigen.

Für die weiteren Planungsschritte finden bereits Windmessungen in den Gebieten «St.Margrethenberg» sowie «Flumserberg/Maschgenkamm» statt. Auf Grundlage der Windmessungen müssen Investorinnen und Investoren eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie sowie einen Umweltverträglichkeitsbericht erstellen. Diese Arbeiten bilden die Basis für einen kantonalen Sondernutzungsplan.