Stärkung der «Frühen Förderung»

Das Departement des Innern hat eine umfassende Vorlage zur Frühen Förderung erarbeitet. Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass seitens der Politik mehr Verbindlichkeit gefordert ist. Entsprechende weitergehende Massnahmen werden daher geprüft.

Angebote der Frühen Förderung leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kindern in den ersten Lebensjahren. Zu den Angeboten zählen z.B. Mütter- und Väterberatungen, Familienzentren oder Kindertagesstätten. Seit dem Jahr 2015 gibt es im Kanton St.Gallen eine Strategie zur Frühen Förderung. Sie wird gemeinsam von Kanton, Gemeinden und Fachorganisationen getragen.

Bei der Erneuerung der Strategie im Jahr 2021 hat der Kantonsrat die Regierung beauftragt zu prüfen, wie die Kompetenzen von Kindern in den ersten Lebensjahren noch stärker gefördert werden können. Zusammen mit dem Gesundheitsdepartement, dem Bildungsdepartement, den politischen Gemeinden sowie den Schulgemeinden erarbeitet das Departement des Innern eine Sammelvorlage mit dem Namen «Erledigung parlamentarischer Aufträge im Bereich der Frühen Förderung (EPAFF)».

Als Grundlage für die Sammelvorlage hat die Ostschweizer Fachhochschule (OST) im Jahr 2023 eine Erhebung der Angebote im Bereich der Frühen Förderung in den Gemeinden des Kantons St.Gallen durchgeführt. Die Erhebung zeigt, dass in den Gemeinden eine breite Angebotspalette besteht.

Angebotsübersicht zur Frühen Förderung in den Gemeinden

Im Jahr 2024 hat die Regierung einen ersten Entwurf der Sammelvorlage in die Vernehmlassung geschickt. Der Entwurf sieht u.a. eine Angebotspflicht für die Gemeinden im Bereich der Frühen Förderung vor, um die breite Angebotspalette in den Gemeinden weiterzuentwickeln.

Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Vorlage auf breite Akzeptanz stösst, seitens Politik jedoch zusätzlich mehr Verbindlichkeit für Eltern bzw. Kinder zur Inanspruchnahme von Angeboten der Frühen Förderung gewünscht ist. Die Vorlage wird derzeit überarbeitet und es werden Möglichkeiten geprüft, wie diese Ansprüche umgesetzt werden können. Die Zuleitung an den Kantonsrat erfolgt nach einer nochmaligen Vernehmlassung voraussichtlich Ende 2025.

Die Sammelvorlage stärkt die Umsetzung der Kinderrechte und trägt zur Erreichung der Chancengerechtigkeit für alle Kinder im Kanton bei. Gleichzeitig kann sich der Kanton St.Gallen damit als attraktiver Wohnort für Familien mit Kindern positionieren.