Gefährliche Stoffe in Tattoo- und Permanent-Make-up-Farben

In Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Labor Zürich und dem Interkantonalen Labor wurden im Sommer insgesamt 23 Tattoo- und Permanent-Make-up-Farben erhoben und im AVSV untersucht. Bei acht Proben (35%) wurde aufgrund von gesetzlicher Höchstwert-überschreitungen über ein Abgabeverbot sowie eine Rücknahme der Produkte verfügt.

Das Tätowieren erfreut sich seit vielen Jahren wachsender Beliebtheit und ist längst zu einem festen Bestandteil der Alltagskultur geworden. Ein Besuch im Tattoo-Studio, um sich ein Kunstwerk stechen zu lassen, birgt jedoch auch gewisse gesundheitliche Risiken. Über die langfristigen Auswirkungen der in die Haut eingebrachten Farbpigmente sowie von Zusätzen wie Konservierungs- oder Verdickungsmittel ist derzeit noch wenig bekannt. Einzelne Stoffe weisen aber auf ein potenzielles Gesundheitsrisiko hin. Zu den problematischen Substanzen zählen unter anderem krebserregende aromatische Amine (Abbauprodukte organischer Pigmente), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Nitrosamine. Zudem können auch Verunreinigungen mit toxischen Schwermetallen ein Risiko für die Gesundheit darstellen. 

Beanstandungsgründe:
  • Kennzeichnung: 14
  • Höchstwertüberschreitung Elemente: 7
  • Fehlender Warnhinweis Nickel: 5
  • Höchstwertüberschreitung Sulfanilsäure: 2

Die aktuelle Untersuchung von 23 Farben zeigt ein deutliches Bild: 16 Produkte (70 %) wiesen Mängel auf. Acht Proben (35 %) wurden wegen Überschreitungen von Höchstwerten oder verbotener Inhaltsstoffe beanstandet (siehe Tabelle). Besonders häufig traten überhöhte Gehalte an Schwermetallen auf.

In vier Proben wurde Sulfanilsäure nachgewiesen. In zwei Fällen wurde der Höchstwert deutlich überschritten (11 mg/kg bzw. 27 mg/kg statt höchstens 5 mg/kg). Sulfanilsäure gehört zu der Klasse der aromatischen Amine. Sie ist als hautsensibilisierende Substanz bekannt und kann allergische Hautreaktionen hervorrufen.

Nebst den Inhaltsstoffen gab es bei mehreren Proben auch Kennzeichnungsmängel. Fünf Produkte (22 %) enthielten Nickel, ohne den vorgeschriebenen Hinweis «Enthält Nickel. Kann allergische Reaktionen auslösen». Diese Angabe ist besonders wichtig, da die Flaschen in Studios für die Kundinnen und Kunden meist nicht sichtbar sind. Tätowierende sollen sie deshalb aktiv über mögliche Risiken wie Nickelallergien vor dem Stechen eines Tattoos aufmerksam machen.

Zudem waren bei sechs Proben (26 %) Pflichtangaben wie Mindesthaltbarkeitsdatum oder Zusammensetzung aufgrund verwischter Schrift nicht mehr gut lesbar, was ebenfalls beanstandet wurde.

Anzahl Proben Parameter mit Höchstwertüberschreitungen
4 Arsen 
2 Blei
2 Cobalt
1 Quecksilber
1 Nickel
2 Sulfanilsäure

Die Beanstandungsquote aufgrund von Grenzwertüberschreitungen oder verbotener Inhaltsstoffe bei den getesteten Produkten lag mit 35 % deutlich höher als in den Vorjahren (2022: 24 %, 2021: 29 %). Dies ist teilweise auf verschärfte gesetzliche Vorgaben zurückzuführen. Beispielsweise wurde Sulfanilsäure neu verboten, und die Grenzwerte für Schwermetalle gesenkt. Weitere Kontrollkampagnen sind vorgesehen, um die Einhaltung der Anforderungen zu überwachen.

Achtung Nickel!

Eine Nickelallergie kann sich auch erst im Laufe der Zeit bemerkbar machen und die Gefahr der Entwicklung einer Nickelallergie steigt bei zunehmendem Kontakt und somit auch bei mehrfachen Tätowierungen. Es ist daher wichtig, sich vor dem Stechen einer Tätowierung über allfällige Risiken zu informieren. 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hat umfangreiche und leicht verständliche Fragen und Antworten rund um das Thema Tätowiermittel zusammengestellt Fragen und Antworten zu Tätowiermitteln - BfR neues Fenster und widmet dem Thema auch eine Folge im Podast Risiko Tattoos: Körperschmuck mit Nebenwirkungen? (002) - Risiko - Der BfR-Podcast neues Fenster – ideal für alle, die sich umfassend informieren möchten.