Pharmakologisch aktive Substanzen und verbotene Stoffe in Nahrungsergänzungsmitteln

Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden 38 Nahrungsergänzungsmittel geprüft. Viele wiesen Mängel auf – etwa unerlaubte Inhaltsstoffe, falsche Deklarationen oder Überschreitungen der Höchstmengen.

Nahrungsergänzungsmittel sind beliebt, im Schweizer Ernährungsbulletin 2023 gab das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bekannt, dass rund 30 Prozent der Schweizer Bevölkerung regelmässig entsprechende Produkte einnehmen. Das Angebot ist äusserst vielfältig und reicht vom klassischen Vitaminpräparat bis hin zu Produkten mit exotischen Pflanzenextrakten.

Frühere Kampagnen zeigten, dass Nahrungsergänzungsmittel oft unerlaubte oder nicht ausreichend geprüfte Substanzen enthalten. Besonders im Fokus stehen derzeit neuartige Pflanzen und hochdosierte, standardisierte Pflanzenextrakte. Zwar wurden bei der diesjährigen Kampagne keine verbotenen Arzneistoffe gefunden, dennoch war die Beanstandungsquote hoch – etwa wegen unsicherer Inhaltsstoffe, überschrittenen Höchstmengen, täuschender Deklaration und diversen Kennzeichnungsmängeln, darunter unzulässige gesundheitsbezogene Angaben und Heilanpreisungen.

Beanstandungsgründe:
  • Unerlaubte gesundheitsbezogene Angaben: 5
  • Nicht zulässige/ unsichere Inhaltsstoffe: 5
  • Täuschende Deklaration: 4
  • Fehlende/ unvollständige obligatorische Hinweise: 3
  • Überschreitung Höchstmenge: 2

Gesetzliche Grundlagen

Nahrungsergänzungsmittel sind spezifisch in der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel (VNem, SR 817.022.14) geregelt.

Zusätzlich gilt es besonders auch Art. 7 des Lebensmittelgesetzes (LMG, SR 817.0) zu beachten: In Verkehr gebracht werden dürfen nur sichere Lebensmittel.

Substanzen mit pharmakologischer Wirkung gelten nicht als Lebensmittel und sind gemäss Art. 2 Abs. 4 LMG verboten.

Resultate

12 der 16 getesteten Produkte wurden beanstandet – das entspricht einer Quote von 75 Prozent. Bei insgesamt fünf Produkten wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen, ein Produkt musste vom Markt zurückgerufen werden.

Die Proben wurden mittels LC-MSMS und LC-DAD auf pharmakologisch aktive Stoffe und verbotene Arzneimittel untersucht. Ebenfalls wurde die Deklaration der im Nahrungsergänzungsmittel enthaltenen Elemente mittels ICP-MS Analyse geprüft. Die analytischen Beanstandungsgründe sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst.

Spalte 1Spalte 2Spalte 3
Anzahl Proben Inhaltsstoff Beanstandungsgrund
2 Piperin Überschreitung gesundheitsbezogener Richtwert pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge
2 Coffein Täuschung – Unterbefund, Abweichung vom deklarierten Gehalt
2 Zink Überschreitung zulässige Höchstmenge pro empfohlener täglicher Verzehrsmenge
1 Zink Täuschung – Unterbefund, Abweichung vom deklarierten Gehalt
1 Chrom Täuschung – Unterbefund, Abweichung vom deklarierten Gehalt

Neben den analytischen Mängeln wurden fünf Proben aufgrund nicht zulässiger gesundheitsbezogener Angaben beanstandet. Bei drei Proben fehlten die obligatorischen Hinweise für Nahrungsergänzungsmittel oder diese waren unvollständig. Weitere drei Proben enthielten den seit Herbst 2022 verbotenen Zusatzstoff TiO2. Wobei TiO2 enthaltende Nahrungsergänzungsmittel, welche vor dem 15.09.2022 produziert bzw. importiert wurden noch abverkauft werden dürfen.

Fazit

Die Beanstandungsquote von 75 Prozent zeigt deutlich: Viele Nahrungsergänzungsmittel auf dem Markt erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht. Die Produktesicherheit ist derzeit nicht in allen Fällen ausreichend gewährleistet. Besonders bei Produkten mit als natürlich beworbenen Pflanzenextrakten ist Vorsicht geboten. Der Zusatz von teilweise neuartigen und nicht ausreichend beurteilter Pflanzen und hochdosierter, standardisierter Pflanzenextrakte kann eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten darstellen.

Den Inverkehrbringern von nicht gesetzeskonformen Produkten wurde eine verbesserte Selbstkontrolle angeordnet, damit solche Produkte nicht auf den Markt gelangen. Zur Verbesserung der Situation sind weitere regelmässige Kontrollen um die Wirksamkeit der Massnahmen zu überwachen angezeigt.

Literaturzitate

[1] Schweizer Ernährungsbulletin 2023 (25.09.2023): Besteht bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln in der Schweiz ein Gesundheitsrisiko?

Informationen zu den Anforderungen an Nahrungsergänzungsmittel sind unter Nahrungsergänzungsmittel | sg.ch neues Fenster abrufbar.