Sulfite in Apfelsaft und Apfelwein direkt ab Hof
Im Herbst wurde eine Kampagne zur Bestimmung von Schwefeldioxid (SO2) in Apfelsaft und Apfelwein, welche direkt ab Hof verkauft werden, durchgeführt. Ziel war es, die Einhaltung der gesetzlichen Deklarationspflicht und Höchstwerte von Sulfiten bei kleineren Mostereien und Hofbetrieben zu überprüfen. Insgesamt wurden 18 Proben erhoben, 16 Süssmost bzw. Apfelsaftproben und 2 Apfelweine aus dem Kanton St. Gallen wurden im AVSV untersucht. In einer Probe wurde SO2 nachgewiesen, ohne dass dies auf der Etikette entsprechend deklariert war.
untersuchten Proben wurde beanstandet (6%)
In einer Apfelweinprobe der insgesamt 18 untersuchten Proben wurde ein SO2 Gehalt von 57 mg/l bestimmt. Bei einer solchen Konzentration ist gemäss den lebensmittelrechtlichen Vorgaben ein entsprechender Hinweis für Allergiker erforderlich, dass das Produkt Sulfite enthält. Der betroffene Betrieb wurde aufgefordert, den bereits verkauften Apfelwein von der Kundschaft zurückzurufen. Zudem musste der Hinweis, dass das Produkt Sulfit enthält auf der Produktetikette entsprechend ergänzt werden. Nach aktuellem Kenntnisstand ist der Fall glimpflich ausgegangen, es sind weder beim AVSV noch beim Betrieb Meldungen zu unerwünschten Wirkungen oder allergischen Reaktion eingegangen.
Bei vielen Produkten entsprach ausserdem die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Vorgaben, es handelte sich allerdings grösstenteils um geringfügige Mängel. Die Betriebe wurden darüber informiert und aufgefordert die Kennzeichnung gesetzeskonform anzupassen.
Die Ergebnisse der Kampagne machen deutlich, dass bei kleineren Landwirtschaftsbetrieben und Direktvermarktern ein Sensibilisierungsbedarf hinsichtlich der gesetzeskonformen Kennzeichnung von Lebensmitteln besteht. Dies insbesondere auch hinsichtlich deklarationspflichtiger allergener Inhaltsstoffe.
Sulfite
Sulfite werden als Zusatzstoffe in verschiedenen Lebensmitteln als Konservierungsmittel oder Antioxidationsmittel eingesetzt. Für die meisten Menschen sind sie unbedenklich. Bei vulnerablen Personen mit einer Sulfit-Intoleranz können sie jedoch unangenehme Reaktionen auslösen. Aufgrund ihres allergenen Potenzials müssen Schwefeldioxid und Sulfite ab einer Konzentration von 10 mg/kg bzw. 10 mg/l in Lebensmitteln deklariert werden.
