Diät-Shakes

17 Proben mit definierten Gehalten an Nährstoffen, Vitaminen und Mineralstoffen wurden Anfang 2025 erhoben. Es handelte sich um acht Lebensmittel für eine gewichtskontrollierende Ernährung, fünf Produkte für Sportlerinnen und Sportler, drei Trinkmahlzeiten sowie ein Produkt aus Pflanzenproteinen. Untersucht wurden diese Lebensmittel nasschemisch auf ihre Gehalte an Nährstoffen, Elementen und Mineralien mittels ICP-MS, Mineralöl-Rückstände (MOSH/MOAH) mittels LC/GC-FID, pharmakologische Wirkstoffe mittels LC/HRMS sowie mittel LC-DAD auf, Süssstoffe, Konservierungsmittel und Purin-Alkaloide.

Total gemessene Parameter: 1'520

Beanstandungsgründe:
  • Kennzeichnung 4 (24%), davon geringfügig (2), Überweisungen (2)
  • Anpreisung Online-Shop 3 (18%), davon Überweisungen (2)
  • Elemente / Mineraliengehalt 3 (18%)
  • Salzgehalt 2 (12%)
  • Fettgehalt 2 (12%)

Keine Probe musste wegen Rückständen von Mineralöl-Kohlenwasserstoffen, pharmakologisch wirksamen Stoffen oder nicht deklarierten oder unzulässiger Süssstoffe und Konservierungsmittel beanstandet werden.

Bei vier Proben (24%) wurde die Kennzeichnung beanstandet oder an die zuständige Vollzugsbehörde überwiesen. Bei einem Proteinpulver wurde die maximale Tagesdosis an Eiweiss beim angegebenen maximalen Verzehr von 4 Portionen überschritten. Nach Anhang 10 Teil B LIV beträgt die Referenzmenge für die Eiweisszufuhr für Erwachsene 50 g pro Tag, was mit der täglichen Zufuhrempfehlung des BLV von 0.83 g/kg bw einem Körpergewicht von 60 kg entspricht. Gemäss Anhang 14 VLBE dürfen die Anforderungen an die Eiweisszufuhr aus Eiweiss- und Aminosäurepräparaten zusammen mit dem Eiweiss aus der üblichen Ernährung 2 g/kg Körpergewicht pro Tag nicht überschreiten. Mit 148 g Eiweiss wurde die maximale Tagesdosis von folglich 120 g für eine 60 kg schwere Person bereits ohne zusätzliche Aufnahme mit der üblichen Ernährung deutlich überschritten. Es mussten zudem verbotene Angaben beanstandet werden, es fehlten konforme Datierungen und in mehreren Fällen wurden die Rundungsregeln bei der Nährwertdeklaration nicht eingehalten.

Bei drei Proben (18%) wurde die Auslobung im jeweiligen Online-Shop beanstandet bzw. an die zuständige Vollzugsbehörde überwiesen. Beim Verkauf der Produkte über die Websites der verantwortlichen Unternehmen waren zum Zeitpunkt des Anbietens nicht alle lebensmittelrechtlich vorgeschriebenen Angaben vorhanden, die auch auf dem Produkt selbst zu finden sind. Zudem mussten auch hier unzulässige Angaben beanstandet werden und zwei Lebensmittel für Sportlerinnen und Sportler (Proteinshakes) wurden im Internet als Mahlzeitenersatz zur gewichtskontrollierenden Ernährung beworben. Solche Produkte müssten gemäss Anhang 10a der VLBE eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen erfüllen. Die geforderten Energiewerte wurden dabei aber nicht eingehalten, der Energiewert aus Protein wurde deutlich überschritten und die vorgeschriebenen Angaben zu Vitaminen und Mineralstoffen fehlten gänzlich.

Bei drei Mahlzeitenersatzprodukten (18%) wurden abweichende Mineralstoffgehalte beanstandet. In zwei Fällen wurden deutlich erhöhte Gehalte an Molybdän und Chrom festgestellt, in einem Fall war mehr Kalium enthalten als deklariert und bei einer Trinkmahlzeit war weniger Zink enthalten wie angegeben. Bei zwei Proben (12%) musste zudem der Salzgehalt beanstandet werden, welcher höher war wie deklariert. Bei zwei Proteinpulvern (12%) musste der Fettgehalt beanstandet werden. In einem Fall lag er mit 1.6 g/100g deutlich unter den deklarierten 5 g/100g, im anderen Fall lag er rund 30% über der Deklaration. In allen Fällen wurden Massnahmen verfügt, um die Produkte wieder in einen gesetzeskonformen Zustand zu bringen.

Ursprünglich konzentrierte sich die Kampagne auf Mineralölrückstände, nachdem der deutsche Öko-Test-Verlag Anfang letzten Jahres in 11 von 17 untersuchten Diät-Shakes entsprechende Verunreinigungen festgestellt hatte. Zudem bestand der Verdacht, dass diesen Produkten nicht zugelassene Arzneimittel zur Gewichtsreduktion zugesetzt worden sein könnten. Beide Verdachtsmomente konnten nicht bestätigt werden. Dennoch bleiben Produkte zur gewichtskontrollierenden Ernährung und Produkte für Sportlerinnen und Sportler mit einer hohen Beanstandungsquote von 47 % im Fokus der Kontrollbehörden. Die Untersuchungen werden risikobasiert im bisherigen Umfang weitergeführt.

Lebensmittel für gewichtskontrollierende Ernährung

Lebensmittel für gewichtskontrollierende Ernährung sind speziell entwickelte Produkte, die dazu dienen, eine kalorienreduzierte Ernährung zu unterstützen und bei der Gewichtsabnahme oder -kontrolle zu helfen. Es wird unterschieden zwischen Tagesrationen, welche die komplette Ernährung ersetzen und Mahlzeitersatz-Produkten welche nur einen Teil der Nahrung ersetzen. Im Gegensatz zu Lebensmitteln für Sportlerinnen und Sportler gelten dabei spezifische Anforderungen an die Zusammensetzung, die in der Verordnung über Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf (VLBE) geregelt sind. So beträgt der Energiewert eines Mahlzeitersatzes für gewichtskontrollierende Ernährung nicht weniger als 840 kJ (200 kcal) und nicht mehr als 1046 kJ (250 kcal) je Mahlzeit. Der Energiewert muss zu mindestens 25 und darf zu höchstens 50 Prozent auf Proteine entfallen und der Energiewert der Fette darf 30 Prozent des gesamten Energiewerts nicht überschreiten. Für Tagesrationen darf der Energiewert nicht weniger als 2510 kJ (600 kcal) betragen und 5020 kJ (1200 kcal) nicht übersteigen. Das in Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung enthaltene Protein darf pro Tagesration nicht weniger als 75 g betragen und 105 g nicht übersteigen und die enthaltenen Kohlenhydrate dürfen pro Tagesration nicht weniger als 30 g betragen. Zudem sind pro Tagesration Mindestgehalte an Vitaminen und Mineralstoffen vorgegeben.

Viele Diäten können kurzfristig erfolgreich sein, sind aber oft mit gesundheitlichen Risiken verbunden. Häufig führen solche Diäten zu einem Jo-Jo-Effekt, bei dem das Gewicht nach einer Diät schnell wieder ansteigt. Nachteilig ist dabei der weitverbreitete Einsatz von Süssstoffen in diesen Produkten. Süssstoffe sind zwar kalorienfrei, können aber den Appetit auf süsse Lebensmittel steigern, und die dadurch eingesparten Kalorien werden dann oft durch andere Lebensmittel wieder ausgeglichen.

Stattdessen empfiehlt die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung (SGE) während einer Diät auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung zu achten, die sich an der Schweizer Lebensmittelpyramide orientiert und alle wichtigen Nährstoffe enthält. Wer abnehmen möchte, sollte eine negative Energiebilanz anstreben, also weniger Kalorien aufnehmen als verbrauchen. Dies kann durch eine Kombination von gesunder Ernährung und ausreichender, regelmässiger Bewegung erreicht werden.