Mykotoxine in pflanzlichen Lebensmitteln
Mykotoxine sind natürliche Schimmelpilzgifte in pflanzlichen Lebensmitteln. Im Jahr 2025 wurden im Kanton St.Gallen 35 Proben risikobasiert untersucht. Gesamthaft mussten zehn Proben beanstandet werden, davon eine wegen einer Höchstwertüberschreitung von Mykotoxinen.
untersuchten Proben wurden beanstandet (29%)
Beanstandungsgründe:
- Chemisch: 1 (2.9%)
- Kennzeichnung: 10 (29%)
Mykotoxine sind toxische Stoffwechselprodukte bestimmter Schimmelpilze, die auf natürlichem Weg entstehen. Sie treten vor allem in pflanzlichen Lebensmitteln wie Getreide, Nüssen, Trockenfrüchten und Gewürzen auf. Die Entstehung von Mykotoxinen ist stark von klimatischen und umweltbedingten Faktoren abhängig, insbesondere von Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen. Eine Kontamination kann in verschiedenen Stadien der Lebensmittelkette erfolgen, unter anderem bereits während des Anbaus, aber auch bei Lagerung, Transport oder Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln.
Im Jahr 2025 wurden im Kanton St.Gallen insgesamt 35 Lebensmittelproben erhoben und in den kantonalen Laboratorien Thurgau und Zürich auf ausgewählte Mykotoxine untersucht. Die Proben umfassten unter anderem Getreide, Tomaten- und Paprikaprodukte sowie Trockenfrüchte (Tabelle 1).
Von den 35 untersuchten Proben wurden zehn beanstandet (29 %). In einem Fall (2,9 %) lag eine Höchstwertüberschreitung vor, in zehn Fällen (29 %) entsprach die Kennzeichnung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die betroffenen Kennzeichnungsbeanstandungen wurden entweder beanstandet oder an die zuständige Vollzugsbehörde weitergeleitet.
Die Probenahme erfolgte im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung repräsentativ und risikobasiert. Die Proben wurden auf verschiedenen Stufen der Warenkette erhoben, namentlich bei Importeur- und Verarbeitungsbetrieben, in Verteilzentren sowie im Detailhandel.
Ein besonderer Fokus lag auf Produkten aus Herkunftsländern mit bekanntem oder erhöhtem Mykotoxinrisiko. Dazu zählten unter anderem die Türkei, Italien, Syrien, Indien, Irak, Sri Lanka, die Dominikanische Republik, Polen und Bolivien sowie Deutschland und die Schweiz.
Übersicht über die untersuchten Mykotoxine im Jahr 2025
| Spalte 1 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Untersuchte Mykotoxine | |||||||||||
| Lebensmittel | Proben-anzahl | Aflat-oxine | Ochra-toxine A | Tropan-alkaloide | Pyrrolizidin-alkaoide | Alternaria-toxine | Toxin T-2 und HT-2 | Zeara-lenon | Fumonisine | Deoxyni-valenol | 3-Acetyl-Deoxyni-valenol |
| Getreide (Weizen, Roggen, Haferkleie) |
5 | x | x | x | x | x | x | x | |||
| Trockenfrüchte (Feigen, Rosinen) |
5 | x | x | x | |||||||
| Kichererbsen-Mehl, Hirse-, Leinsamen, Sesam, Quinoa | 5 | x | |||||||||
| Gewürze (Koriander, Oregano, Kreuzkümmel, Majoran, Schwarzkümmel) |
5 | x | |||||||||
| Hartschalenobst (Pistazien, Mandeln, Haselnüsse, Erdnüsse, Kokosraspel) |
5 | x | x | ||||||||
| Tomaten- und Paprikaprodukte | 5 | x | |||||||||
Eine Probe getrockneter Feigen aus der Türkei wurde aufgrund einer Überschreitung des Höchstgehalts von Ochratoxin A beanstandet. Der gemessene Gehalt betrug 48,9 µg/kg (± 19,56 µg/kg) und lag damit beim Fünffachen des gesetzlich festgelegten Höchstwerts von 8 µg/kg für getrocknete Feigen. Aufgrund der Höhe der Überschreitung konnte eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Es wurden ein sofortiger Verkaufsstopp sowie die Rücknahme der betroffenen Charge angeordnet.
Ochratoxin A ist ein Schimmelpilzgift, das in pflanzlichen Lebensmitteln wie Getreide, Trockenfrüchten, Gewürzen und Hartschalenobst vorkommen kann. Das Toxin ist weder sichtbar noch riechbar und zudem hitzestabil, weshalb es auch in verarbeiteten Produkten erhalten bleibt. Aufgrund seiner nierenschädigenden Wirkung werden entsprechende risikobasierte Produkte zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten überwacht.
Mykotoxine, Tropanalkaloide, Pyrrolizidinalkaloide und Alternariatoxine sind natürliche Kontaminanten, die bereits in geringen Mengen gesundheitsschädigend wirken können. Akute Effekte betreffen vor allem den Magen-Darm-Trakt sowie das Nerven- und Herz-Kreislauf-System. Bei langfristiger Aufnahme können insbesondere Leber und Nieren geschädigt werden; für einzelne Stoffe sind zudem krebserregende, erbgut- und fruchtbarkeitsschädigende Wirkungen bekannt. Da Kontaminationen in der Regel sensorisch nicht erkennbar sind, dient die amtliche Überwachung dieser Stoffe dem vorbeugenden Gesundheitsschutz.
