Flüchtige Stoffe in Silikonprodukten

Anfang 2025 untersuchte das AVSV 22 Silikonprodukte wie Backformen, Backpinsel, Backunterlagen und Eiswürfelformen. Nicht alle entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Bei der Erhitzungsprüfung kam es zu unerwarteten Überraschungen.

Gemäss der schweizerischen Bedarfsgegenständeverordnung dürfen Silikonartikel beim Erhitzen nicht mehr als 0,5 Massen-% flüchtige Stoffe abgeben. Drei der 22 getesteten Proben überschritten diesen Höchstwert. Bei einer Probe war das Ergebnis besonders drastisch: Das Produkt hielt der Hitze nicht stand und verfärbte sich braun (siehe Foto).

Zusätzlich zu den Laboranalysen wurden auch die Kennzeichnung und die Konformitätsunterlagen geprüft. Zwei Produkte wurden wegen Mängeln in der Kennzeichnung beanstandet. Drei Produkte wiesen unzureichende Konformitätserklärungen auf – was zu Beanstandungen bei der Selbstkontrolle führte. Die Unterlagen von acht Produkten wurden zur weiteren Prüfung an die zuständigen kantonalen Behörden weitergeleitet.

Die Beanstandungsquote bei Silikonartikeln ist hoch. Deshalb sind auch künftig verstärkte Kontrollen notwendig. Nur so kann sichergestellt werden, dass Backformen, Küchenhelfer und Co. im Alltag sicher verwendet werden können – und nicht im Ofen plötzlich die Farbe wechseln.

Beanstandungsgründe:
  • Flüchtige Stoffe: 3
  • Kennzeichnung: 2
  • Konformitätserklärung: 3

Was ist eine Konformitätserklärung?

Eine Konformitätserklärung ist eine schriftliche Bestätigung des Herstellers, dass ein Bedarfsgegenstand den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Im internationalen Sprachgebraucht wird sie als «Declaration of Compliance» oder «Declaration of Conformity» (DoC) bezeichnet.