Wein AOC St.Gallen Jahrgang 2024
Im Herbst 2025 wurden 20 Weine mit der Ursprungsbezeichnung AOC St.Gallen kontrolliert. Geprüft wurden Rot-, Weiss- und Roséweine hinsichtlich sensorischer Merkmale sowie chemischer Werte wie Alkohol, Säure und Schwermetalle.
untersuchten Proben wurden beanstandet (30%)
Beanstandungsgründe
- Kennzeichnung: 5 (25%)
- Kupfergehalt: 1 (5%)
Onlinehandel
- Anpreisung: 3/12 (25%)
- Altersprüfung: 6/7 (86%)
Alle Weine erfüllten die vom Kantonschemiker festgelegten sensorischen Prüfkriterien. Die Degustationskommission bewertete die St. Galler AOC-Weine des Jahrgangs 2024 mit 68 bis 89 Punkten. Trotz eines Ausreissers nach unten, lagen sie mit einem Median von 85 Punkten dabei im langjährigen Mittel.
Der mittels LC-MS/MS ermittelte Gesamtschwefeldioxidgehalt (Sulfite) lag in diesem Jahr bei allen geprüften Weinen erfreulicherweise im Rahmen der gesetzlichen Höchstwerte. Bei vier Weinen lag der gemessene Alkoholgehalt knapp ausserhalb der maximal erlaubten Toleranz von ± 0.5 % vol zum deklarierten Wert. Da diese Abweichungen jedoch nicht mit der nötigen statistischen Sicherheit nachgewiesen werden konnten, wurden diese Proben nicht beanstandet.
Ein Roséwein überschritt mit einem durchschnittlichen Kupfergehalt von 1.7 mg/l den zulässigen Grenzwert von 1 mg/l. Die zugelassenen önologischen Verfahren erlauben die Verwendung von Kupfersulfat oder Kupfercitrat nur bis zu einem Grenzwert von 1 g/hl und unter der Voraussetzung, dass der Kupfergehalt im behandelten Erzeugnis 1 mg/l nicht übersteigt. Aufgrund der Überschreitung und festgestellter Mängel in der guten Herstellpraxis wurde die Probe und die Selbstkontrolle beanstandet.
Bei fünf Weinen wurde die Kennzeichnung beanstandet: drei wegen schlecht lesbarer Allergendeklaration (Sulfite), zwei aufgrund unvollständiger oder unleserlicher Ursprungsbezeichnung AOC St.Gallen sowie zwei weitere wegen formell fehlerhafter Alkoholangabe.
Im Onlinehandel wurden 12 der geprüften Weine angeboten. Dabei wurden drei Produkte (25 %) beanstandet, da Pflichtangaben wie Alkoholgehalt oder Allergenhinweis fehlten. In sechs Fällen war zudem die Altersprüfung ungenügend. Damit ergab sich eine Beanstandungsquote von 86 % im Onlineverkauf.
Die Abgabe alkoholischer Getränke an Jugendliche unter 16 Jahren ist verboten. Die Überprüfung des Alters durch das Verkaufspersonal muss beim Versandhandel durch andere, mindestens gleichwertige, Massnahmen sichergestellt werden. Entsprechend wurden die betroffenen Betriebe aufgefordert, ihre Webseiten anzupassen und geeignete Altersprüfmechanismen einzuführen.
Die Gesamtbeanstandungsquote lag bei 30 % und damit im üblichen Bereich. Weitere Kontrollen und Nachprüfungen bei beanstandeten Betrieben sind für das kommende Jahr geplant.
Weinbaujahr 2025 im Überblick
Trotz der weltweit zweitniedrigsten Weinernte seit über 60 Jahren blickt die Schweiz auf ein erfreuliches Weinbaujahr zurück. Besonders die Deutschschweiz profitierte von einem frühen Austrieb und idealen Bedingungen bis in den Hochsommer, auch wenn Starkregen, Wespen und punktueller Hagel die Lese im Herbst stark beeinträchtigten. Dank kühler Septembernächte und entsprechend ausgeprägter Aromatik weisen die Jungweine viel Potenzial auf.
