Mineralöle und Chlorpropanole in Bedarfsgegenständen aus Papier, Karton oder Bagasse

Untersucht wurden Bedarfsgegenstände wie Papierteller, Getränkebecher, Kebabtüten und Pizzakartons. Im Fokus standen Chlorpropanole sowie Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH), die aus der Verpackung in Lebensmittel übergehen können.

In Bedarfsgegenständen aus Papier und Karton – etwa Trinkhalmen oder Pizzakartons – wurden in der Vergangenheit wiederholt erhöhte Gehalte an Chlorpropanolen (1,3-DCP und 3-MCPD) festgestellt. Daher hat das AVSV auch in der aktuellen Kampagne entsprechende Produkte gezielt kontrolliert.

Zusätzlich erfolgte eine Analyse auf Mineralölkohlenwasserstoffe (MOSH/MOAH). Ein besonderes Risiko besteht bei Produkten aus Recyclingmaterial, da Rückstände aus Druckfarben oder Vorprodukten in die Lebensmittel übergehen können. Um diesen Stoffübergang (Migration) präziser zu beurteilen, wurde in diesem Jahr erstmals bei ausgewählten Proben die Migration in ein Lebensmittelsimulans bestimt.

16 der Proben stammten aus anderen Ostschweizer Kantonen und wurden im Rahmen der interkantonalen Zusammenarbeit analysiert.

Chlorpropanole

In einer Probe wurden MCPD und DCP in Mengen nachgewiesen, welche die Richtwerte der BfR-Empfehlung XXXVI überschritten. Da diese Verunreinigungen technisch vermeidbar sind, wurde die Probe bei der zuständigen Behörde zur Beanstandung empfohlen.

MOSH/MOAH (Mineralöl-Rückstände)

In drei Proben wurden erhöhte MOAH-Gehalte festgestellt. Die Migrationsprüfung bestätigte, dass diese in nicht vernachlässigbaren Mengen in Lebensmittel übergehen können. Bei zwei Produkten wurde Recyclingmaterial eingesetzt; beim dritten ist eine Verunreinigung durch Druckfarben wahrscheinlich.

Gemäss der Bedarfsgegenständeverordnung darf Recyclingmaterial nur verwendet werden, wenn die Sicherheit der Lebensmittel gewährleistet und die Migration gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar ist. Die betroffenen Produkte wurden den zuständigen Behörden zur Beanstandung empfohlen.

Konformitätsunterlagen und Selbstkontrolle

Für Bedarfsgegenstände aus Papier und Karton gelten – im Gegensatz zu Kunststoffprodukten – keine spezifischen Formvorgaben für Konformitätserklärungen. Dennoch müssen Unterlagen zu Spezifikationen, Herstellungsrezepturen und -verfahren vorliegen, soweit diese für die Konformität und Sicherheit des Produktes relevant sind. Auch Ergebnisse der Qualitätskontrolle müssen dokumentiert sein.

Bei den eingereichten Dokumenten zeigte sich erhebliches Verbesserungspotenzial. Bei drei Proben wurde eine Beanstandung der Selbstkontrolle empfohlen, da Angaben offensichtlich falsch oder die Unterlagen sehr mangelhaft waren. Bei acht weiteren Proben wurde empfohlen, zusätzliche Informationen bei den Betrieben einzuholen – etwa bei falsch zugeordneten Unterlagen oder unklar beschriebenen Analysen.

 

Übersicht Resultate

Spalte 1Spalte 2
Beanstandungsgrund Anzahl Proben
Richtwertüberschreitung Chlorpropanole  1
Richtwertüberschreitung MOSH/MOAH  3
Kennzeichnung und Konformitätsunterlagen  3
weitere Abklärungen Konformitätsunterlagen  8

Das Ergebnis bei den Chlorpropanolen ist mit einer Richtwertüberschreitung (Beanstandungsquote von 4 % gegenüber 28 % im Jahr 2022) sehr erfreulich. Ob dies ein nachhaltiger Trend ist, werden künftige Kontrollen zeigen.

Beim Einsatz von Recyclingmaterial müssen Hersteller weiterhin sorgfältig prüfen, ob ihre Technologien für den Lebensmittelkontakt geeignet sind. Da aus Nachhaltigkeitsgründen laufend neue Materialien auf den Markt kommen, bleibt eine engmaschige Überwachung notwendig.

Bei den Konformitätsunterlagen bestehen grosse Qualitätsunterschiede. Das AVSV wird deshalb weiterhin auf Verbesserungspotenzial in der Selbstkontrolle hinweisen und bei Bedarf Beanstandungen aussprechen.

Was sind Chlorpropanole und weshalb ist eine Migration in Lebensmittel kritisch?

Die Chlorpropanole 3-MCPD und 1,3-DCP können durch Hydrolyse aus Epichlorhydrin entstehen. Dieser Stoff wird als Ausgangsmaterial für Nassverfestigungsmittel verwendet, welche verhindern, dass sich Papierfasern beim Kontakt mit feuchten oder flüssigen Lebensmitteln ablösen.

1,3-DCP wird gemäss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als karzinogen der Kategorie 1B (wahrscheinlich krebserregend beim Menschen) eingestuft. 3-MCPD wird von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als möglicherweise krebserregend beim Menschen klassifiziert. Aus diesem Grund hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für beide Stoffe Richtwerte festgelegt, wie viel davon unter Laborbedingungen in Wasserextrakte übergehen darf. Diese Extrakte dienen als Modell für den Übergang in Lebensmittel. Eine Überschreitung der Richtwerte erlaubt jedoch keine direkte Aussage zur gesundheitlichen Bedenklichkeit, sondern zeigt auf, dass ein Produkt unerwünschte Stoffe über das technisch vermeidbare Mass hinaus abgibt.

Was sind Mineralöl-Rückstände (MOSH/MOAH)?

Bei Rückständen aus Mineralöl wird zwischen gesättigten Kohlenwasserstoffen (MOSH) und den ungesättigten Kohlenwasserstoffen (MOAH) unterschieden. Für beide Anteile (MOSH und MOAH) wurde gezeigt, dass sich diese im menschlichen Körper anreichern. Besonders kritisch ist der MOAH-Anteil, da er Verbindungen enthalten kann, die möglicherweise krebserregend sind. Zu den MOAH zählen auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), von denen einige erwiesenermassen kanzerogen sind.

Mineralöl-Rückstände können auf verschiedenen Wegen in Lebensmittel gelangen. Dazu gehören ungeeignete Verpackungen wie Jutesäcke für Reis, der Einsatz von Recyclingpapier oder Recyclingkarton ohne ausreichende Barriere, nicht lebensmittelechte Druckfarben auf Verpackungen, ungeeignete Schmierstoffe in der Produktion sowie kontaminierte Rohstoffe. Um die Gesundheit der Konsumierenden zu schützen, müssen Lebensmittelkontaktmaterialien so gestaltet sein, dass ein Übergang dieser Stoffe technisch verhindert oder zumindest auf ein möglichst tiefes Mass reduziert wird.