Artdeklaration bei Fischprodukten
Im Berichtsjahr wurden 16 Proben (unter anderem Fischknusperli, Fischfilets, Fischstäbchen und Ravioloni mit Fischfüllung) auf die korrekte Artdeklaration untersucht. Bei vier Proben zeigten sich Abweichungen zwischen der deklarierten und der tatsächlich nachgewiesenen Fischart.
Fischprodukten ist der Fisch falsch deklariert
Fische und Fischprodukte erfreuen sich grosser Beliebtheit. Es wurden 16 Proben wie Fischknusperli, Fischfilets, Fischstäbchen und Ravioloni (gefüllt mit Fisch) hinsichtlich ihrer korrekten Artdeklaration analysiert. Die Untersuchung der enthaltenen Fischarten erfolgte mittels NGS (Next-Generation Sequencing). Dabei zeigten sich bei vier Proben Abweichungen zwischen der angegebenen und der tatsächlich nachgewiesenen Fischart. In zwei Fällen handelte es sich um eindeutig falsch deklarierte Produkte. So enthielten Ravioloni, die laut Kennzeichnung mit Lachsforelle (Oncorhynchus mykiss) gefüllt sein sollten, stattdessen Atlantischen Lachs (Salmo salar). Ebenso wurden in Fischknusperli, die als Produkt aus Victoriaseebarsch (Lates niloticus) deklariert waren, Pangasius und weitere Fischarten nachgewiesen; der deklarierte Victoriaseebarsch war hingegen nicht nachweisbar. Beide Proben wurden wegen täuschender Angaben beanstandet.
Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, ihr Selbstkontrollkonzept zu überprüfen und geeignete Massnahmen zu ergreifen, damit die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Bei zwei weiteren Proben war die Fischart ebenfalls nicht korrekt angegeben. Es handelte sich um Proben aus einer Verkaufstheke. In diesen Fällen ist eher von einer Verwechslung als von einer bewussten Täuschung auszugehen. Dennoch wurde auch hier verlangt, Massnahmen umzusetzen, damit solche Verwechslungen künftig vermieden werden.
