Kälteanlagen im Fokus

Kälteanlagen sind in der Schweiz in Anhang 2.10 der ChemRRV geregelt. Die Vorgaben sollen Emissionen von Kältemitteln verhindern, welche die Ozonschicht schädigen oder das Klima belasten. Die Anforderungen werden laufend an den Stand der Technik angepasst.

Für den Betrieb von Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen sowie weiteren kältemittelhaltigen Geräten gelten die Vorgaben von Anhang 2.10 der ChemRRV. Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel müssen in einem Wartungsheft dokumentiert werden. Darin sind Eingriffe, Kontrollen und wichtige Betriebsdaten nachvollziehbar festzuhalten. Hinzu kommen periodische Dichtigkeitskontrollen. Sie helfen, Verluste frühzeitig zu erkennen und Emissionen zu vermeiden.

Ebenfalls zentral sind die Meldepflichten. Inbetriebnahme und Ausserbetriebnahme sowie bestehende Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel müssen gemeldet werden. Diese Daten schaffen Transparenz über den Anlagenbestand und die eingesetzten Kältemittel. Sie bilden zugleich eine wichtige Grundlage, um die Wirkung der Regulierung zu beurteilen und Vorgaben gezielt weiterzuentwickeln.

Auch Hersteller, Händler und Kälteanlagenbauer tragen Verantwortung. Sie müssen Anlagen so kennzeichnen, dass Art und Menge des eingesetzten Kältemittels direkt am Gerät dauerhaft lesbar sind. Die Kennzeichnung erleichtert Wartung, Kontrolle und Entsorgung und erhöht die Betriebssicherheit.

Kontrollen zeigen Handlungbedarf

2025 wurde bei ausgewählten Anlagen signalbasiert überprüft, ob die Melde- und Kennzeichnungspflichten eingehalten werden. Am häufigsten zeigten sich Mängel bei der Kennzeichnung. Teilweise fehlten Angaben, waren schwer lesbar oder unvollständig. Bei den Meldepflichten wurden weniger Abweichungen festgestellt, einzelne Fälle mussten dennoch nachbearbeitet werden. Die Betreiberinnen und Betreiber der betroffenen Anlagen wurden aufgefordert, die festgestellten Mängel vollständig zu beheben.

Kampagne Kälteanlagen 2025

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Anzahl kontrollierte Anlagen

33

Meldepflicht nicht erfüllt

9

Meldepflicht erfüllt

13

Meldepflicht entfällt

3

Abklärungen noch am Laufen

8