Käse im Fokus

Zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 wurden 24 Käseproben erhoben und auf chemische und mikrobiologische Parameter untersucht. Ziel war die Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben, der korrekten Deklaration und der mikrobiologischen Sicherheit.

Im Rahmen der Kampagne wurden Käseproben aus Produktions- und Handelsbetrieben erhoben und im AVSV untersucht. Das Probespektrum reichte von Halbhart- bis Extrahartkäse. Bestimmt wurden Fett, Protein, Salz, Wasser im fettfreien Käse (Wff) sowie Fett in der Trockenmasse (FiT). Auf dieser Grundlage wurden die Proben den gesetzlichen Festigkeits- und Fettgehaltsstufen zugeordnet. Zudem wurden die Deklarationen und Nährwertangaben überprüft.

Parallel dazu wurden die Proben mikrobiologisch untersucht. Im Fokus standen Prozesshygieneparameter und pathogene Keime, die Lebensmittelvergiftungen verursachen können. Untersucht wurden insbesondere Staphylokokken, Listerien, Escherichia coli und Salmonellen.

Die Beanstandungen betrafen überwiegend die Kennzeichnung; analytisch lag die Beanstandungsquote im üblichen Rahmen.

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Untersuchte Proben 24
Beanstandete Proben 9 (38 %)
- davon Kennzeichnung 9 (38 %)
- davon Mikrobiologie, E. Coli 1 (4 %)
- davon Salzgehalt 1 (4 %)
- davon Fettgehalt 1 (4 %)

Mikrobiologie

Bei einer Probe Halbhartkäse, vollfett, aus thermisierter Milch war der Richtwert von Escherichia coli überschritten. Nachgewiesen wurden 260 KBE/g (koloniebildende Einheiten pro Gramm) bei einem Richtwert von 100 KBE/g. Der betroffene Betrieb wurde aufgefordert, den Herstellungsprozess so anzupassen, dass die gesetzlichen Vorgaben künftig eingehalten werden.

Nasschemie

Bei einer Reibkäsemischung wurde ein Salzgehalt von 1,9 g/100 g gemessen, deklariert waren 1,4 g/100 g. Die zulässige Abweichung von 20 Prozent wurde damit deutlich überschritten. Bei einem Halbhartkäse aus Ziegenmilch lag der gemessene Fettgehalt 22 Prozent über dem deklarierten Wert. Beide Proben wurden beanstandet. Die betroffenen Betriebe wurden aufgefordert, die erforderlichen Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands zu treffen.

In drei weiteren Fällen wichen die deklarierten Festigkeits- oder Fettgehaltsstufen von den gemessenen Gehalten an Wasser im fettfreien Käse beziehungsweise Fett in der Trockenmasse ab. Diese Abweichungen konnten jedoch nicht mit ausreichender statistischer Sicherheit nachgewiesen werden. Die Proben wurden deshalb nicht beanstandet.

Seit dem 1. Februar 2024 sind die Bandbreiten der Wff-Gehalte für die Angabe der Festigkeitsstufen so angepasst, dass sie sich überlappen. Diese Überlappungen erleichtern den Produzentinnen und Produzenten die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und entsprechen einem Anliegen der Branche.

Kennzeichnung

Bei neun Proben (38 %) wurden Mängel in der Kennzeichnung festgestellt. Häufig betraf dies ungenaue oder fehlerhafte Nährwertangaben. Mehrfach fehlten zudem die vorgeschriebenen Angaben zur Fettgehalts- oder Festigkeitsstufe bei gereiftem Käse.

Fazit

Die Beanstandungen betrafen überwiegend die Kennzeichnung. Die analytische Beanstandungsquote von 12 Prozent lag im üblichen Rahmen. Die Kontrollen werden im bisherigen Umfang weitergeführt. Verstärkte Kontrollen sind derzeit nicht erforderlich.