Solarienkontrollen
In Solarien wird ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) verwendet, um die Haut von Kundinnen und Kunden zu bräunen. Starke UV-Strahlung kann Krebs verursachen, zu vorzeitiger Hautalterung führen und in schwerwiegenden Fällen Verbrennungen verursachen. Der Bundesrat hat 2019 die zum Gesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall gehörende Verordnung V-NISSG (SR 814.711) verabschiedet.
Diese gibt unter anderem für Solarien klare Regeln vor: Dazu zählt die Begrenzung der Bestrahlungsstärke und der strikte Zutritt erst ab 18 Jahren. Der Kanton St. Gallen hat 2024 mit Überprüfung der Umsetzung dieser Vorgaben begonnen.
Im Jahr 2025 wurden im Kanton St.Gallen 63 Sonnenbänke in 20 Betrieben kontrolliert. Dabei war nur ein Betrieb ohne jegliche Mängel. Über 40% der Sonnenbänke musste wegen massiv zu hoher UV-Strahlung geschlossen werden.
kontrollierten Betrieben mussten beanstandet werden
Von den 63 kontrollierten Sonnenbänken entsprachen 21 beim Kontrollpunkt «Bestrahlungsstärke» vollständig den gesetzlichen Vorgaben und gaben keinen Anlass zu Beanstandungen. Bei 16 Sonnenbänken wurden leichte Überschreitungen des zulässigen Grenzwerts festgestellt. Die Betriebe mussten innert 30 Tagen Massnahmen umsetzen, damit die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Gravierende Mängel zeigten sich bei 26 Sonnenbänken. Wegen massiv überhöhter UV-Strahlung, die als gesundheitsschädlich einzustufen ist, wurden diese Anlagen per sofort geschlossen. Der Grenzwert der erythemgewichteten Bestrahlungsstärke liegt bei 0,3 W/m². In einem Fall wurde ein Wert von 0,997 W/m² gemessen.
Konformität der einzelnen Sonnenbänke
Zusätzlich wurden organisatorische und betriebliche Mängel festgestellt:
- Bei 6 Betrieben funktionierte die Alterskontrolle nicht, wodurch Minderjährige Zugang zu den Sonnenbänken hatten. Dies entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben.
- In 10 Betrieben fehlten Informationen zu Risikogruppen sowie zur Aufklärung über gesundheitliche Risiken und deren Minimierung.
- 15 Betriebe wiesen Mängel beim zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel auf.
Zwei Betriebe entschieden sich aufgrund des mangelhaften Zustands ihrer Anlagen, den Betrieb einzustellen. Ein Betrieb, der bereits im Vorjahr stillgelegt wurde, ist weiterhin ausser Betrieb.
Die Kontrollen zeigen ein uneinheitliches Bild. Ein Teil der Anlagen wird gesetzeskonform betrieben, bei einem erheblichen Anteil besteht jedoch Handlungsbedarf. Wo die Strahlungswerte deutlich über dem Grenzwert lagen, war eine sofortige Stilllegung zum Schutz der Gesundheit unumgänglich. Weitere Kontrollen werden folgen.
