Aufgepasst beim Einkauf in Onlineshops

Der Onlinehandel gewinnt auch im Lebensmittelbereich weiter an Bedeutung. Im Berichtsjahr wurden deshalb mehrere risikobasierte Kontrollen von Onlineshops durchgeführt, die Lebensmittel und insbesondere Nahrungsergänzungsmittel anbieten.

Onlinehandel gewinnt weiter an Bedeutung
Der Onlinehandel hat in der Schweiz mittlerweile eine bedeutende Rolle eingenommen und gehört für viele Konsumentinnen und Konsumenten zum Einkaufsalltag. Damit wächst auch die Bedeutung der amtlichen Kontrolle von Lebensmitteln, die über Onlineshops vertrieben werden.

Im Berichtsjahr wurden sechs Onlineshops von Betrieben mit Sitz im Kanton St.Gallen überprüft. Ziel der Kontrollen war es zu überprüfen, ob die Produkte dem schweizerischen Lebensmittelgesetz entsprechen, sowohl hinsichtlich der Zusammensetzung als auch bezüglich der Deklaration. In der Folge musste der Verkauf von 25 Produkten verboten werden. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Nahrungsergänzungsmittel.

Häufige Mängel bei Nahrungsergänzungsmitteln
Die festgestellten Mängel betrafen insbesondere Überschreitungen gesetzlicher Höchstmengen bei Vitaminen und Mineralstoffen, etwa bei Zink, Vitamin B6, Vitamin D und Chrom. Zudem wurden nicht zugelassene Zutaten verwendet.

So wurden beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel mit nicht zulässigen pflanzlichen Zutaten wie Bärentraube (Arctostaphylos uva-ursi) oder mit Beta-Alanin in Pulverform angeboten. Auch ein Nahrungsergänzungsmittel mit Melatonin war im Verkauf. Der Zusatz von Melatonin ist in Lebensmitteln ausdrücklich verboten. Darüber hinaus wurden in den kontrollierten Onlineshops auch nicht bewilligte neuartige Lebensmittel angeboten.

Kontrollen bleiben wichtig
Die Ergebnisse zeigen, dass im Onlinehandel zahlreiche Produkte angeboten werden, die den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Die Überprüfung von Onlineshops bleibt deshalb ein wichtiger Bestandteil der amtlichen Lebensmittelkontrolle.

.ch bedeutet nicht automatisch Schweiz
Beim Einkauf in Onlineshops ist Vorsicht geboten, insbesondere bei Nahrungsergänzungsmitteln. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen weist auf seiner Website darauf hin, dass vor allem Produkte aus ausländischen Onlineshops häufig nicht zulässige Zutaten enthalten.

Eine Webadresse mit der Endung .ch bedeutet nicht zwingend, dass der Shop von einem Schweizer Betrieb geführt wird. Auch Unternehmen oder Personen im Ausland können eine .ch-Domain registrieren. Konsumentinnen und Konsumenten sollten deshalb immer das Impressum prüfen. In der Schweiz müssen dort die Identität und die Kontaktadresse des verantwortlichen Betriebs angegeben sein. Fehlt ein Impressum oder enthält es unklare Angaben, ist Vorsicht angezeigt. In solchen Fällen ist vom Einkauf eher abzuraten.

Ausländische Onlineshops mit .ch-Endung unterstehen meist nicht dem schweizerischen Lebensmittelrecht und können von den kantonalen Vollzugsbehörden nicht in gleicher Weise kontrolliert werden.

Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen informiert über Risiken beim Onlinekauf von Lebensmitteln, Kosmetika und Spielzeug. Besonders bei Nahrungsergänzungsmitteln ist Vorsicht angezeigt. Information vom BLV Lebensmittel, Kosmetika und Spielzeug online einkaufen neues Fenster.