Pestizidrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln

Pflanzliche Lebensmittel können Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten.
2025 wurden im Kanton St.Gallen 30 Proben untersucht.
Eine Probe wurde wegen nicht bewilligter Wirkstoffe und einer Höchstwertüberschreitung beanstandet.

Beanstandungsgründe:
  • Verbotene Pestizide: 1
  • Kennzeichnung: 0

Vom Feld bis auf den Teller durchlaufen pflanzliche Lebensmittel verschiedene Produktionsschritte. Dabei werden in der landwirtschaftlichen Produktion Pflanzenschutzmittel eingesetzt, um Pflanzen zu schützen sowie Ertrag und Qualität der Erzeugnisse zu sichern. Sie kommen sowohl während des Anbaus als auch bei der Lagerung und Verarbeitung zum Einsatz. Im konventionellen Anbau sowie in der integrierten Produktion unterliegt der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln klaren gesetzlichen Vorgaben und wird regelmässig kontrolliert. Die Untersuchung von Lebensmitteln auf Rückstände dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.

Im Jahr 2025 wurden 30 pflanzliche Lebensmittel aus Schweizer Produktion auf Pestizidrückstände untersucht. In einer Probe Fenchel aus konventionellem Anbau wurden Rückstände von Propyzamid (0.017 mg/kg) und Pyrimethanil (0.035 mg/kg) nachgewiesen.

Propyzamid wird zur Bekämpfung ein- und zweikeimblättriger Unkräuter sowie von Ungräsern wie Acker-Fuchsschwanz eingesetzt. Pyrimethanil ist ein breit wirksames Fungizid, das insbesondere gegen Grauschimmel (Botrytis cinerea) und Apfelschorf (Venturia spp.) verwendet wird.

Beide Wirkstoffe sind für die Anwendung auf Fenchel in der Schweiz nicht bewilligt. Zudem überschritten die gemessenen Gehalte den Rückstandshöchstgehalt von 0.01 mg/kg gemäss Verordnung über die Höchstgehalte für Pestizidrückstände. Die Probe wurde beanstandet.

Als Ursache wurde eine unbeabsichtigte Kontamination infolge geringer Abstände zu benachbarten Kulturen identifiziert.

Die Beanstandungsquote lag mit 3 Prozent weiterhin auf einem niedrigen Niveau.