Kreuzkontamination vermeiden

Die konsequente Trennung von genussfertigen und nicht genuss-fertigen Lebensmitteln ist eine zentrale Voraussetzung für sichere Speisen. Wird sie nicht eingehalten, können unerwünschte Keime übertragen werden und im schlimmsten Fall Erkrankungen auslösen.

Im Regelfall werden bei Probenahmen für mikrobiologische Untersuchungen Lebensmittel erhoben und auf ihre Keimbelastung analysiert. In diesem Jahr wurden bei einigen Betrieben zusätzlich Umgebungsabstriche genommen, um einen besseren Überblick über den Verarbeitungsprozess zu erhalten.

In einem Betrieb, der Poulet zubereitet, wurden Abstriche von Schneidebrettern, der Schneidemaschine und dem Spülbecken entnommen. Zudem wurden rohes Pouletfleisch, gekochte Pouletflügeli sowie roher Blattsalat erhoben. Die Resultate zeigten kein erfreuliches Bild: Dass im rohen Pouletfleisch Campylobacter nachgewiesen wurde, ist nicht aussergewöhnlich. Allerdings wurde auf allen untersuchten Lebensmitteln DNA von Campylobacter-Bakterien nachgewiesen.

Auch wenn in der Salatprobe keine lebensfähigen Zellen nachgewiesen wurden, deutet die Kombination aus der positiven und bestätigten Pouletfleischprobe sowie der positiven Umgebungsprobe im Spülbecken darauf hin, dass eine Kreuzkontamination vom rohen Geflügel auf den rohen Salat erfolgt sein könnte. Campylobacter kommt natürlicherweise weder im Boden noch auf Salat vor.

Diese Resultate zeigen, wie wichtig beim Zubereiten von Speisen eine strikte Trennung von genussfertigen und nicht genussfertigen Produkten ist. Es muss verhindert werden, dass Keime aus rohen, nicht genussfertigen Produkten auf genussfertige Lebensmittel übertragen werden.