Legionellen im Duschwasser
Die Kontrollkampagne zu Legionellen im Duschwasser von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen wurde 2025 fortgesetzt. Zudem wurden vom kantonsärztlichen Dienst sieben Erkrankungsfälle gemeldet, aufgrund derer Untersuchungen durchgeführt wurden.
Umgebungsuntersuchungen nach Krankheitsfällen
Die Umgebungsuntersuchungen nach Legionellose-Krankheitsfällen betrafen zwei Altersheime, drei Hallenbäder, ein Freibad, ein Hotel sowie Duschanlagen in einem Fitnesscenter und einer Kita. Mit einer Legionellen-Konzentration von 6’000 KBE/l wurden in der Kita der Höchstwert von 1'000 KBE/l gemäss TBDV überschritten und es wurden Massnahmen zur Dekontamination des Duschwassers und zur nachhaltigen Einhaltung der Anforderungen an die Duschwasserqualität verfügt. Im Hotel wurden in zwei von drei Proben zwar Legionellen gefunden, aber die Konzentrationen lagen jeweils unter dem gesetzlichen Höchstwert. In allen anderen Umgebungsuntersuchungen nach Krankheitsfällen waren keine Legionellen nachweisbar, was darauf hindeutet, dass die Infektion nicht über die untersuchten öffentlichen Dusch- und Badanlagen erfolgte.
Kampagne Legionellen im Duschwasser von Spitälern, Alters- und Pflegeheimen
32 Betriebe wurden im Rahmen der Kampagne amtlich beprobt und dabei 94 amtliche Duschwasserproben erhoben. 26 Proben (28%) aus 12 Betrieben (38%) mussten beanstandet werden, da der Legionellen-Höchstwert überschritten war. Die höchste Legionellen-Kontamination wies eine Probe (ohne Vorlauf) aus einem Altersheim mit >100'000 KBE/l auf. In der zweiten Probe an derselben Dusche (nach Erreichen der Temperaturkonstanz) wurden mit 4'000 KBE/l deutlich weniger Legionellen nachgewiesen, diese war aber ebenfalls zu beanstanden. Bei allen Proben mit Höchstwertüberschreitungen wurden Massnahmen zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes sowie zur Wiederherstellung der einwandfreien Duschwasserqualität verfügt.
In 23 Betrieben wurde neben der amtlichen Beprobung auch das Selbstkontrollkonzept inspiziert. Dieses musste in 21 Fällen (91%) beanstandet werden. Neben 5 Betrieben mit besonders leichten Mängeln hatten 16 Betriebe (70%) gravierende Mängel in den Bereichen Risikobeurteilung, Probeplanung oder es wurde das Fehlen eines Spülplans beanstandet. Massnahmen zur Behebung dieser Mängel wurden verfügt.
