Neues Gesundheitsgesetz erarbeitet
Das neue Gesetz stärkt die Gesundheitsvorsorge. Es bündelt die Regeln der Langzeitpflege und fördert innovative Versorgungsmodelle sowie Digital-Health-Ansätze. Patientenrechte werden verankert und das Bewilligungswesen neu strukturiert.
Eine Gesamtrevision des geltenden Gesundheitsgesetzes aus dem Jahr 1979 war aufgrund von neuen Entwicklungen angezeigt.
Das neue Gesetz bildet weiterhin die Grundlage für die Sicherstellung der Gesundheitsvorsorge, der Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsschutzes. Es regelt die Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten.
Gesundheitsprobleme sollen frühzeitig verhindert und schwere Krankheitsverläufe vermieden werden. Das neue Gesetz erleichtert die Verbreitung innovativer Versorgungsmodelle. Es regelt die Patientenrechte in Verbindung mit den Berufspflichten und das Bewilligungswesen.
Die Regelungen für Pflegeheime, Spitexbetriebe und freischaffende Pflegefachpersonen werden zusammengeführt. Weitere Anpassungen betreffen den Schutz vor Tabakprodukten und Passivrauchen, das Rettungswesen und organisationsrechtliche Bestimmungen.
Das geltende Gesundheitsgesetz ist über 45 Jahre alt und wurde 14-mal angepasst.
Bediente Schwerpunktziele
Funktionale Strukturen stärken und Dialog fördern neues Fenster
