Spitalplanung: Ostschweiz plant zusammen
Die vier Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau und St.Gallen planen ihre Spitalplanungen künftig gemeinsam. Sie schaffen damit einen Planungsraum mit über 900'000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Im Jahr 2020 hatten sechs Ostschweizer Kantone (AR, AI, GL, GR, SG und TG) angekündigt, dass sie im Bereich der Spitalplanung künftig über die Kantonsgrenzen hinaus planen wollen. Drei Jahre später zogen sich Glarus, Graubünden und Thurgau aus dem Projekt zurück.
Die verbliebenen Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen haben das Ziel weiterverfolgt und im Jahr 2024 erstmals eine gemeinsame Spitalliste für die Bereiche Akutsomatik und Rehabilitation erlassen.
Kanton Thurgau nun auch dabei
Nach einem mehrmonatigen, intensiven Dialog schliesst sich neu der Kanton Thurgau der Ostschweizer Spitalplanung an. Im November 2025 haben die Gesundheitsdirektorin von Appenzell Innerrhoden (Monika Rüegg Bless) und die Gesundheitsdirektoren der Kantone Appenzell Ausserrhoden (Yves Noël Balmer), Thurgau (Urs Martin) und St.Gallen (Bruno Damann) in Appenzell eine entsprechende Vereinbarung über die gemeinsame Spitalplanung unterzeichnet. Diese umfasst die Bereiche Psychiatrie, Akutsomatik und Rehabilitation.
Mit der gemeinsamen Spitalplanung wollen die vier Kantone die Grundlage für eine wirtschaftliche und qualitativ hochstehende Spitalversorgung für rund 900’000 Personen schaffen. Die Spitalplanung wird verstärkt an Versorgungsräumen – unabhängig von Kantonsgrenzen – ausgerichtet. Damit möchten die Kantone die Versorgungsqualität und Versorgungssicherheit erhöhen und die Kostenentwicklung in der Spitalversorgung dämpfen.
Die gemeinsamen Spitallisten sollen Anfang 2028 (Psychiatrie), Anfang 2031 (Akutsomatik) und Anfang 2033 (Rehabilitation) in Kraft treten.
Einwohnerinnen und Einwohner leben in allen vier beteiligten Kantonen
Mögliche weitere Kooperationen
Die vier Kantone sind offen für eine Zusammenarbeit mit den Kantonen Glarus und Graubünden sowie mit dem Fürstentum Liechtenstein.
Das eidgenössische Parlament macht ebenfalls Druck für eine engere Zusammenarbeit. National- und Ständerat haben im Jahr 2025 eine Motion überwiesen, mit der die Kantone aufgefordert werden, nicht nur die Spitallisten zu koordinieren, sondern auch die Leistungsaufträge der Spitäler aufeinander abzustimmen. Erfüllen die Kantone diesen Auftrag nicht fristgerecht, kann der Bund subsidiär in die Planung eingreifen.
Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) hat im November 2025 einen Dreiphasenplan zur Stärkung der interkantonalen Zusammenarbeit in der Spitalplanung verabschiedet: Phase 1 beinhaltet die Erarbeitung einer gesamtschweizerischen Bedarfsanalyse und -prognose. In Phase 2 werden schweizweit alle Spitalbehandlungen der Grund- oder Spezialversorgung zugeteilt. In Phase 3 werden Vergabekriterien für die Leistungen der Spezialversorgung schweizweit einheitlich festgelegt.
Bediente Schwerpunktziele
Überkantonale Zusammenarbeit in der Spitalplanung stärken neues Fenster
