Gesundheitsdepartement
Das Gesundheitsdepartement hat das seit 45 Jahren bestehende Gesundheitsgesetz neu erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Des Weiteren hat es die Weiterführung des Medical Masters an die Hand genommen. Schliesslich bestätigt der Obsan Bericht die gute Gesundheit der St.Galler Bevölkerung. Gleichzeitig machen PFAS und deren Auswirkungen auf Lebensmittel Sorgen.
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Das überarbeitete Gesundheitsgesetz wird dem Kantonsrat 2026 zur Beratung vorgelegt. Im Projekt «Medical Master» sollten wichtige Zwischenentscheide zur Weiterführung in neuen Strukturen fallen. Die Weiterentwicklung der Spitalstrategie wird mit einem Bericht betreffend Standort Wil abgeschlossen.
Der Kanton überarbeitet das Amtsarztsystem gemeinsam mit allen Beteiligten und richtet es zukunftsfähig aus. Dabei werden amtsärztliche Aufgaben auf mehrere Schultern verteilt, um die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten.
Die psychische Belastung von Kindern und Jugendlichen nimmt zu. Neben den niedergelassenen Leistungserbringern stellen im Auftrag des Kantons zwei privatrechtliche Stiftungen die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung sicher. Im stationären Bereich ist dies die Stiftung Sonnenhof in Ganterschwil. Das ambulante Angebot wird von der Stiftung Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienste St.Gallen gewährleistet. Das Gesundheitsdepartement gab den Anstoss, das Zusammengehen der zwei Stiftungen zu prüfen. Im November 2025 beschlossen die beiden Stiftungen die effektive Zusammenführung unter dem Namen «Kinder- und Jugendpsychiatrie St.Gallen». Diese Fusion soll im Jahr 2026 vollzogen werden.
Das interkantonale mobile Drug Checking soll weiter aufgebaut und der kantonale Pandemieplan den neuesten Erkenntnissen entsprechend aktualisiert werden.
Mit der Einheitlichen Finanzierung (EFAS) werden alle Leistungen im Gesundheitswesen nach demselben Verteilschlüssel finanziert – unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder im Pflegeheim erbracht werden. Im medizinischen Bereich (ambulant wie auch stationär) tritt EFAS per 1. Januar 2028 in Kraft. Das Gesundheitsdepartement muss die neuen Finanzierungsmechanismen jedoch schon jetzt vorbereiten.
