Gestohlene Handys, aufgebrochene Autos oder Einbrüche: Personen insbesondere aus den Maghreb-Staaten halten Polizei und Justiz auf Trab. Die Polizei verstärkt die Patrouillen, die Staatsanwaltschaft St.Gallen verfolgt die Täter mit Schnellverfahren.
Drei junge Männer gehen dunkel bekleidet durch eine Quartierstrasse in einem Dorf im St.Galler Rheintal. Beim Vorbeigehen greifen die Männer an die Türfallen der parkierten Autos, um zu sehen, ob die Fahrzeuge verschlossen sind oder nicht. Klick – eine Tür lässt sich öffnen. Schnell sitzt einer der Männer halb im Auto, prüft die Mittelkonsole, öffnet das Handschuhfach. Einige Franken Münzgeld und eine Sonnenbrille sind nun Deliktsgut. Ein paar Autos weiter wird eine Scheibe eingeschlagen und es werden ein Laptop sowie eine Handtasche gestohlen.
Mit Schnellverfahren von Strasse holen
Solche oder ähnliche Szenen haben sich im vergangenen Jahr häufig abgespielt. Oft stammten die kriminell auffälligen jungen Männer aus den Maghreb-Staaten und fielen insbesondere durch ihre hohe Delinquenz innert kürzester Zeit auf. Nebst Diebstählen aus Fahrzeugen wurden auch reihenweise Ladendiebstähle und sonstige Diebstahlsdelikte durch ebendiese Tätergruppierungen begangen.
Nicht zuletzt dank Hinweisen aus der Bevölkerung konnten die schnell ausgerückten Polizeipatrouillen die meisten mutmasslichen Täter jeweils kurz nach dem Meldungseingang anhalten und festnehmen – um sie mit staatsanwaltlichen Schnellverfahren von der Strasse zu holen.
Das Ziel: 48 Stunden von der Festnahme bis zum Urteil in Form eines Strafbefehls. Länger können die mutmasslichen Täter, meist aus Algerien, Marokko, Tunesien oder Libyen, strafrechtlich nicht festgehalten werden. Die Delikte sind oft zu geringfügig, bei Übertretungen gibt es keine Untersuchungshaft. Ausserdem muss vor dem Vollzug einer Freiheitsstrafe die Rechtsmittelfrist abgewartet werden.
Gute Zusammenarbeit wichtig
Um eine Verurteilung innerhalb dieser 48 Stunden zu erwirken, ist es wichtig, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Migrationsamt an einem Strick ziehen. In der Regel verfügt das Migrationsamt Ein- und Ausgrenzungen, d.h., dass bestimmte Gebiete nicht verlassen oder betreten werden dürfen. Im Idealfall können die Straftäter – im Hinblick auf eine bevorstehende Ausschaffung – mit ausdrücklicher Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichtes in Haft genommen werden. Es muss jedoch nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Behörden im Kanton St.Gallen funktionieren, sondern auch jene unter den Kantonen. Häufig werden Intensivtäter in mehr als einem einzelnen Kanton straffällig. Erschwerend kommt hinzu, dass die Täter oft minderjährig oder nicht als Einzelpersonen, sondern in Gruppen unterwegs sind.
Taskforce «Intensivtäter» wird aktiv
Um noch konsequenter reagieren zu können, wenn sich insbesondere Personen aus dem Asyl- oder Ausländerbereich kriminell verhalten, sind Bund und Kantone im Jahr 2025 aktiv geworden. Sie haben eine von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) initiierte, gemeinsame Taskforce eingesetzt, die in dringlichen Fällen alle verfügbaren Zwangsmassnahmen ausschöpfen soll.
Ziel der Taskforce ist es, solche Intensivtäter konsequent in ihrer Mobilität einzuschränken, um Papiere beschaffen zu können und Ausschaffungen bzw. Wegweisungen zu vollziehen.
Der Asylausschuss von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden hat das Pilotprojekt im April 2025 bewilligt. Parallel dazu werden die rechtlichen Bestimmungen für die Inhaftierung solcher Personen im Hinblick auf eine Ausschaffung überprüft. Das Ziel ist, solche Inhaftierungen zu vereinfachen. Das Pilotprojekt der Taskforce, an dem der Kanton St.Gallen beteiligt ist, läuft bis Sommer 2026.
Intensivtäter
«Intensivtäter» werden in diesem Zusammenhang Personen genannt, die innerhalb kurzer Zeit eine grosse Anzahl von Straftaten begehen. Die meisten dieser Täter stammen aus Maghreb-Staaten. Es handelt sich nur um eine geringe Anzahl kriminell auftretender Personen, die jedoch wiederholt und in kurzen Abständen Straftaten begehen und unter zahlreichen Alias-Namen auftreten.
Die Täter sind oft bereits polizeibekannt, begehen wiederholt Delikte wie Diebstahl, Raub oder einfache Körperverletzung und tauchen nach kurzen Haftstrafen oder Bewährungszeiten erneut in den Akten anderer Kantone auf. Allein nur schon wegen Diebstahls erliess die Staatsanwaltschaft im Jahr 2025 1765 Strafbefehle gegen diese Personengruppe.
Ein zentrales Problem ist der rechtliche Umgang mit diesen Personen. Ausschaffungen gestalten sich häufig sehr schwierig, etwa wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit, unbekannter Identität, fehlender Reisedokumente oder mangelnder Kooperation der Herkunftsstaaten.
