Volksschulgesetz geht in Vernehmlassung
Das Projekt zur Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes hat einen Meilenstein erreicht. Der unter Einbezug von Vertretungen der Schulpraxis erarbeitete Gesetzesentwurf geht im Frühjahr 2026 in die öffentliche Vernehmlassung.
Die Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes ist auf gutem Weg. Nach der Grundlagenarbeit stand im Jahr 2025 die Ausarbeitung des Gesetzesentwurfs im Zentrum. Die Projektorganisation arbeitete in allen Gremien planmässig weiter, die bisherigen Resultate aus den Teilprojekten wurden systematisch konsolidiert.
Die enge Zusammenarbeit mit Vertretungen der Schulpraxis war auch im Jahr 2025 ein zentraler Bestandteil des Projekts und hat sich bewährt. Alle entscheidenden Anspruchsgruppen wurden miteinbezogen – der Verband St.Galler Gemeindepräsidien, der Verband St.Galler Volksschulträger, der Verband Schulleitungspersonen des Kantons St.Gallen, der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie der Verband Privater Sonderschulträger St.Gallen. Ihre Rückmeldungen aus der Praxis flossen direkt in den Ausarbeitungsprozess ein und tragen dazu bei, die künftig vorgesehenen gesetzlichen Rahmenbedingungen breit abzustützen.
Ursprünglich wollte der Kanton den Vorentwurf und die Botschaft bis Ende 2024 erarbeiten. Dieser Zeitplan war mit dem Anspruch einer sorgfältigen Erarbeitung aber nicht vereinbar. Deshalb hat die Regierung den Zeitplan um ein Jahr verlängert. Die öffentliche Vernehmlassung wird nun im Frühjahr 2026 durchgeführt. Das Gesetz könnte folglich frühestens am 1. August 2028 in Vollzug treten.
St.Galler Volksschulgesetz ist 40 Jahe alt
Das St.Galler Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Der Kantonsrat hat die Regierung in der Novembersession 2022 im Rahmen der Beratung des Berichts «Perspektiven der Volksschule 2030» (40.22.01) beauftragt, einen Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz zu unterbreiten. Ziel sind zeitgemässe Leitplanken, die auf die Eigenständigkeit und Flexibilität der Schulträger zugeschnitten sind. Dabei sollen insbesondere auch die Steuerung und die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft werden.
Bediente Schwerpunktziele
Standortattraktivität und Innovationskraft erhöhen neues Fenster
