Unterschriften sammeln mit E-Collecting

Der Kanton St.Gallen ermöglicht 2026 als erster Kanton Pilotversuche mit der elektronischen Unterzeichnung von Referenden und Initiativen. Die gesetzgeberischen Arbeiten sind abgeschlossen, die technische Umsetzung befindet sich auf der Zielgeraden.

Mit der Motion 42.18.14 «Einführung von E-Collecting im Kanton St.Gallen» hat der Kantonsrat die Regierung eingeladen, die rechtlichen und technischen Grundlagen für Pilotversuche mit E-Collecting zu schaffen. Mit der Erarbeitung des IX. Nachtrags zum Gesetz über Referendum und Initiative und dessen Zuleitung an den Kantonsrat auf die Frühjahrssession 2025 hat die Regierung diesen Auftrag umgesetzt.

Am 17. September 2025 hat der Kantonsrat die Vorlage mit lediglich einer Gegenstimme verabschiedet (22.25.01). Das Referendum wurde nicht ergriffen. Zur Konkretisierung der neuen gesetzlichen Bestimmungen haben die Regierung und die öffentlich-rechtliche Anstalt eGovernment St.Gallen digital. im November 2025 zudem drei ausführende Verordnungen erlassen. Der IX. Nachtrag zum Gesetz über Referendum und Initiative wie auch die zugehörigen Verordnungen treten am 1. Januar 2026 in Vollzug.

Sicherheit und Transparenz werden grossgeschrieben

Parallel zur Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen hat der Kanton St.Gallen gemeinsam mit der Abraxas Informatik AG an der technischen Umsetzung der E-Collecting-Plattform gearbeitet. Diese Arbeiten stehen kurz vor dem Abschluss.

So wurde am 8. Dezember 2025 der Quellcode der neuen E-Collecting-Plattform der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Expertinnen und Experten können damit das System auf Herz und Nieren prüfen und allfällige Schwachstellen melden. Meldungen, die zu einer Verbesserung der Plattform beitragen, werden mit Prämien von bis zu 30'000 Franken belohnt.

Dieses sogenannte Bug-Bounty-Programm wird auch nach dem Start der Pilotversuche im Frühjahr 2026 fortgeführt. Fachleute und die Öffentlichkeit können somit jederzeit prüfen, ob das System nur das tut, was es soll. Die St.Gallerinnen und St.Galler können sich also selbst davon überzeugen, dass der Kanton alles unternimmt, um die grösstmögliche Sicherheit und Transparenz zu gewährleisten.

Was ist E-Collecting?

Unter E-Collecting wird das Sammeln von elektronischen Unterschriften für Volksinitiativen und Referendumsbegehren verstanden – entweder anstelle von Unterschriften auf Papier oder in Kombination mit diesen. Im Rahmen der Pilotversuche im Kanton St.Gallen wird die zweite Variante umgesetzt (gemischte Sammlung von handschriftlichen und elektronischen Unterschriften).

E-Collecting soll das Sammeln vereinfachen. Zudem werden falsche und mehrfache Unterzeichnungen verhindert, weil die Unterschriften automatisch mit dem Stimmregister abgeglichen werden.

E-Collecting entlastet die politischen Gemeinden spürbar, da sie weniger handschriftliche Unterschriften bescheinigen müssen. Die Pilotversuche im Kanton St.Gallen liefern erstmals Erkenntnisse in der Schweiz zum Aufwand für das Sammeln elektronischer Unterschriften im Vergleich zum Sammeln von Unterschriften auf der Strasse.