Sonderpädagogik stärken
Die Nachfrage nach sonderpädagogischen Angeboten im Kanton St.Gallen nimmt kontinuierlich zu. Diese Entwicklung stellt die Schulträger, die Regelschulen sowie die privaten Sonderschulträger vor Herausforderungen.
Nicht alle Kinder und Jugendlichen mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf fanden zeitgerecht Plätze in geeigneten sonderpädagogischen Institutionen. Dies trotz der Erweiterung bestehender Angebote und des Ausbaus zusätzlicher Sonderschulplätze auf das laufende Schuljahr hin.
Die Regierung hat im vergangenen Jahr mit dem III. Nachtrag zur Verordnung über die Anerkennung und Finanzierung von privaten Sonderschulen eine Lösung für die Finanzierung von notwendigen Erweiterungen geschaffen. Der Kanton kann Sonderschulen neu für Ersatz- und Neubauten oder den Erwerb von Liegenschaften mit Darlehen und über Pauschalen zur Deckung von Amortisation und Verzinsung des Fremdkapitals unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Bedarf im Raumprogramm ausgewiesen und für die Erfüllung der Leistungsvereinbarung erforderlich ist. Dies schafft eine Grundlage für den Ausbau von Sonderschulplätzen.
Weiter hat das Bildungsdepartement mit der Einführung der Finanzierung der «Beschulung im Einzelfall» ab August 2025 eine flexible Übergangslösung geschaffen. Schulträger können Kinder mit ausgewiesenem Sonderschulbedarf vorübergehend vor Ort in angepassten Lernsettings beschulen, bis ein Platz in einer Sonderschule zur Verfügung steht. Der ll. Nachtrag zur Sonderschulverordnung ermöglicht eine Mitfinanzierung durch den Kanton in Form eines Pauschalbeitrags.
Im Rahmen der Totalrevision des Volksschulgesetzes arbeiteten Vertretungen aus Fachgremien, Verbänden und der Verwaltung eng zusammen, um in einem partizipativen Prozess die Stossrichtung des neuen Volksschulgesetzes im Bereich Sonderpädagogik vorzubereiten. Die Sonderpädagogik soll auf die steigenden und sich verändernden Anforderungen ausgerichtet werden. Dabei stehen sowohl eine höhere Flexibilität in der Angebotsgestaltung als auch die nachhaltige Sicherung der Versorgungsqualität im Vordergrund.
Passgenaue Bildungsangebote ermöglichen es, Vielfalt anzuerkennen, zu fördern und im schulischen Alltag zu leben. Verlässliche und bedarfsgerechte schulische Strukturen entlasten Familien und tragen zu stabilen Rahmenbedingungen bei. Bedürfnisgerechte schulische Settings sowie der gezielte Ausbau unterstützender Angebote wirken präventiv und nachhaltig.
Die Förderung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern erfordert vermehrt zeitliche Ressourcen. Zur Unterstützung der Klassenlehrpersonen wurde im vergangenen Jahr die zweite Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen eingeführt. Dies, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Klassenlehrpersonen zunehmend Zeit für die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit weiteren Fachpersonen oder für den Austausch mit den Eltern benötigen.
